Mitglied inaktiv
Hi Ihr! Ich hab da mal ne Frage. Dass der Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gilt ist mir klar. Aber was wenn das Kind 2 Wochen vorher kommt? Zählen die 8 Wochen dann nach dem Geburtstag und ich verliere den Anspruch auf die 2 Wochen? Oder ist der Entbindungstermin nicht relevant und ich habe Anspruch auf die vollen 14 Wochen? Danke für eure Antworten! Liebe Grüße Ines & Lea
Ja war bei meinem 1. so der kam fast 2 Wochen vorher und ich wußte es da er recht groß war aber der FA wollte den ET nicht ändern!!!! So gingen mir auch die 2 Wochen flöten mal abgesehen, das ich dadurch länger arbeiten mußte....
Hallo, wenn dein Kind zu früh kommt, hast du "Pech" gehabt, da die acht Wochen danach ab der Geburt und nicht ab dem ET beginnen. Echt trauig!!!
nein ich habe heute in einem baby heft gelesen das man anspruch auf 14 wochen mutterschutz hat ... die tage die das kind früher kommt die werden dann hinten dran gehängt also hast du keinen verlust... wusste ich vorher selbst noch nicht
..es ist zum glück so wie jule sagt..es wird hintendrangehängt..vor etlichen jahren war das noch anders..da hatte man tatsächlich pech..liebe grüsse dom
hallo ihr lieben, man hat anspruch auf die vollen 14 Wochen Mutterschutz ganz egal wann dein Kind kommt! WEnn dein Kleines natürlich nach ET kommt ist das von Vorteil, denn 8 wochen nach der Entbindung sind dir ebenfalls sicher!!! Also wenn dein Kind z.B. zwei wochen eher kommt, dann hängen sich die zwei wochen hinten dran, also insgesamt 14 wochen Muschu, wenn dein Kind zwei wochen später kommt, dann hast du nach der Geburt immer noch ein anrecht von 8Wochen, also hättest du insgesamt 16 Wochen Muschu! Ist definitiv so, denn mein erster kam zwei wochen früher und ich hab die 14 Wochen bekommen ist gesetztlich so geregelt!! Lg Puck