Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, habe einen Artikel in der Eltern-Zeitschrift gelesen über Mutterschutz und Elternzeit, der mich ein wenig verwirrt hat. Ich bin derzeit noch bis September 2006 in Elternzeit für unsere erste Tochter. Nun kommt im Januar 2006 Nr. 2. Habe ich da wieder Mutterschutz, obwohl ich gar nicht arbeite??? Gemäß dem Artikel wäre das so, mit Mutterschutzgeld von der KK usw. Ich dachte eigentlich, daß ab der Geburt von Nr. 2 die Elternzeit von 3 Jahren wieder von vorne beginnt, also bis Januar 2009 und damit gut. Wie war das bei euch Zweitgebärenden ??? Gruß Noiram
Hi, bei mir kam Nr. 2 auch in der Elternzeit des ersten. Damit verfällt halt ein Teil der ersten EZ. Ist nicht so, daß die 3 Jahre an die ersten 3 Jahre angehangen werden, sondern daß Du max. bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes EZ kriegst. Aber ich habe trotzdem für den 2. Mutterschaftsgeld gekriegt. Allerdings wohl nur denn KK-Anteil. Der AG mußte nichts mehr zahlen. LG Martina
Hallo Martina, ah ja!!! Das ist doch mal was...d.h. man kriegt wie beim ersten den 6-Wochen-Schein vom FA und reicht den bei der KK ein? DANKE für die Hilfe! Liebe Grüße Noiram
Hallo, ich hatte genau das gleiche Problem. Von meinem ersten Kind endete der Mutterschutz im April 05 und Nr. 2 kommt in 2 Wochen. Ich mußte mich gezwungener Maßen für diese Zwischenzeit arbeitslos melden da: ich sonst kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von meiner Kasse habe und ich mich bei meinem Mann mitversichern müßte. Wenn Du nicht verheiratet bist, mußt Du in den kommenden 3 Jahren Deine Kankenversicherung selber bezahlen. Lieben Gruß.
hallo anspruch auf mutterschaftsgeld hat nur wer gearbeitet hat,du bekommst nix weder vom arbeitgeber noch von derkasse(die hat das entbindungsgeld für frauen dienicht arbeiten gestrichen,aber das war eh net vile)die elternzeit kann ab geburt wieder 3 jahre betragen,mehr nciht LG MArou
hallo, also meine Elternzeit geht noch bis November d. J. und Nr. 2 kommt im Oktober. Ich nehm dann ab Okt. wieder 3 Jahre Elternzeit, der 1 MOnat aus der ersten Elternzeit entfällt. Wegen dem mutterschutzgeld habe ich mit der Krankenkasse telefoniert und ich habe Anspruch auf die 13€ pro Tag 6 wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. SChein vom FA einreichen, den Rest machen die. Die Zulage vom AG gibts allerdings nicht, wenn man noch in Elternzeit ist. LG Susanne