Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nach der Geburt meines Sohnes im August 2008 zwei Jahre Elternzeit genommen. Bin also im Moment Angestellte in Elternzeit. Habe ich für mein zweites Kind, welches im Februar 2010 kommt, also noch während der Elternzeit, Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn ja, doch bestimmt nur von der Krankenkasse die 13 Euro am Tag? Dem Arbeitgeber entstehen keine Kosten, oder? Würde das Mutterschaftsgeld auf Hartz angerechnet werden? Dieses bekomme ich aufgestockt, da ich im zweiten Jahr kein Elterngeld mehr bekomme. Lg marmite
Hallo, das Mutterschaftsgeld ist dazu da, um den Verdienstausfall in der Mutterschutzfrist auszugleichen. Wenn der Verdienstausfall schon anderweitig ausgeglichen wird (zB durch Elterngeld) wird das miteinander verrechnet. Ich würde bei der ARGE und bei der KK nachfragen, wie das in deinem Fall konkret aussieht. LG, Silke
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