Elternforum Schwanger - wer noch?

mutterschaftsgeld

mutterschaftsgeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

bekommt man das eigentlich noch? wieviel ist es, weiss das jemand ? und wie wird der urlaub berechnet für das jahr, anteilig bis zum entbindungstermin oder bis man in mutterschutz geht oder wie? wann muss man es der chefin sagen? wenn der schein vom doktor vorliegt oder erst nach der 12 .woche? danke für antwort


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

So, zuerst musst du vom FA eine Bescheinigung bekommen, mit dem Entbindungstermin des Babys. Damit gehst du zu deiner Krankenkasse und legst diesen Bescheid vor und die Berechnen dann den Mutterschaftsgeld das du vor der Entbindung bekommst und nach der Entbindung, den du in zwei Teilen erhällst. Dem Arbeitgeber musst du sofort nach Bekanntgabe deines Arztes sagen, wegen Vorsichtsmaßnahmen, wie zb. später mal öfters mal Pausen, nicht schwer tragen oder an bestimmte Arbeitsgeräten nicht mehr Tätig sein (kommt auf deine Arbeit an)... das mit dem Urlaub kannst ja im Anschluss zum Mutterschutz (vor 6 wochen vor entbindung) in Anspruch nehmen, ist angenehmer, längerer Zeitraum zur Enspannung und Anschaffungen zu machen und dazu kommt es das du dich nicht zu quälen brauchst.. hoffe dir teilweise gehollfen zu haben


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hast mir sehr geholfen!! danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also ich wußte seit der 5. SSW das ich SS bin - habe es meinem AG aber erst in der 12. Woche gesagt. Und eine Bescheinigung von meiner Ärztin habe ich auch erst in der 15. Woche beigebracht (muss der AG zahlen). Aber es reicht auch vielen AG's, wenn du einfach die Seite mit dem Entbindungstermin im Mutterpass kopierst. Zwischen der 30. und 34. Woche bekommst du dann nochmal vom Arzt eine Bescheinigung - die reichtst du dann bei der KK ein. Auf der Grundlage wird dein Mutterschaftsgeld und der Zeitraum berechnet. Es gibt allerdings nur max. 13,00 euro pro tag von der KK, den rest zahlt der AG (so dass du dein volles Gehalt erhälst). Urlaub während deines Mutterschutzes wird so berechnet, als ob du voll beschäftigt bist.