Mitglied inaktiv
Hallo, an alle die es noch nicht wussten. Auch wenn Ihr geringfügig beschäftigt seit (auch 400 € Jobs), habt Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hab mir das heute mal ausgedruckt, wusste es nämlich auch nicht, aber habs durch eine Freundin erfahren die in der Lohnbuchhaltung sitzt. Also wer Fragen hat, meldet Euch einfach... Gruß Silke
Geringfügig Beschäftigte erhalten eigentlich nur eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.
Es sei denn sie sind selbst versichert. ;) Aber bei Familienversicherten ist es so.
Da hab ich doch auch gleich mal ne Frage... ich hab einen halbe STelle im KH und noch einen 400 Euro -Job.....kann ich nun zusätzlich zum Mutterschaftsgeld auch noch die 210 Euro beantragen??? Das wäre ja klasse *freu* LG Nadine
Nein. Da guckst du in die Röhre. Habe ich auch schon durch.
Für die Minijob-Stelle muss eigendlich auch Mutterschaftsgeld gezahlt werden. Das Geld kann sich der Chef dann von der Bundesknappschaft zurückholen. Lies Dich mal bei der Minijobzentrale durch bzw. ruf da an und frag nach.
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