Mitglied inaktiv
rein interesseheitshalber und zwar hab ich mich gefragt wie das ist mit dem sorgerecht. wenn männe nach der geburt die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, haben dann automatisch beide elternteile das sorgerecht oder müssten wir das erst noch irgendwo anders beantragen dass es beide haben, also habe es jetzt nur ich? oder wie genau ist das geregelt? vielleicht kennt sich jemand bissel damit aus? sarah
Nein, das sind zwei unterschiedliche Sachen. Die Aberkennung der Vaterschaft verpflichtet (z.B. zu Unterhaltszahlungen), spricht dem Vater aber keine Rechte zu. Das Sorgerecht muss separat geregekt werden. Das kann man aber gleich alles zusammen bei einem Jugendamtbesuch erledigen. Ist man verheiratet, sieht es natürlich anders aus. Dann ist der Ehepartner automatisch der Vater (wenn das Kind während der Ehe gezeugt und geboren wurde) und das Sorgerecht ist geteilt.
Wenn er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt hat er noch nicht das Sorgerecht, das muss dann noch extra unterschrieben werden! Konnten es damals zusammen beim Jugendamt machen. LG Peri
unverheiratet hast erstmal nur du das sorgerecht, muss man extra machen, wenn ihr das gemeinsame wollt. empfehlung, macht das doch schon vor der geburt, ein behördengang weniger. geht problemlos und kostet nix. danach weißt du nicht wie es dir geht. so ist es erledigt und dann freund/mann kann zur not nach der geburt bestimmte sachen allein erledigen. aber man sollte sich auch das mit der gemeinsamen sorge gut überlegen. alles gute
aber trotzdem hat der vater rechte. Zwar nicht das Sorgerecht, aber Umganzsrecht. nicht nur Pflichten. Ih würd emir da smit gemeinsamen Sporgerecht gründlich überlegen
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