Mitglied inaktiv
Hallo ;o) Ich habe gerade Deinen Beitrag zum Thema Beschäftigungsverbot weiter hinten gelesen und wollte Dir nur sagen, dass auch Dein Arbeitgeber Dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen darf. Frauenärzte machen das seit dem die Kasse den Lohnausgleich zahlen muss eher seeeehr zögerlich bis gar nicht. Man kann sich ja denken warum ;o) Ich selbst habe meine FÄ auch darauf angesprochen, diese hat mit der Berufsgenossenschaft gesprochen, welche dann auch direkt zu meinem AG sind und denen richtig gute Tips gegeben haben. Wenn der Betrieb nämlich wirklich keine Schwangerschaftsplätze hat, kann der AG selbst auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen :o) Ich habe meinen bekommen .....vom AG ;o) Liebe Grüße Isabel
Was genau versteht man unter schwangerschaftsplätzen an der arbeit?? LG Anna
Hallo Anna Hast Du ein Mutterschutzgesetzbuch ? Oder google Dich da mal hin. Mutterschutzgesetz bzw. § 3 und § 4 des Muschugesetz. Dort steht, was man am Arbeitsplatz beachten muss, was eine Schwangere nicht mehr tun darf (schwer heben etc) usw. Wenn diese Faktoren nicht gegeben sind, dann kann Dir Dein AG ein Beschäftigungsverbot lt. § 4 ausstellen. Hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären :o) Liebe Grüße Isabel
Hi, ich werd mich mal durch googlen!! Aber ich weis jetzt schon was in etwa damit gemeint ist! Danke dir! LG Anna
@ Luca 28601 Also mein Ag hat sich geweigert eins auszustellen.Wenn er das selbst bezahlen muß,lohnt es sich ja auch nicht die Stelle wirklich nachzubesetzen,weil dann ja doppelte Lohnkosten entstehen. Bei uns gibt es pseudo-Schwangerenarbeitsplätze,eigentlich ist das nur Dödelarbeit die kein anderer machen will.Man wird von einem Ende zum anderen gescheucht um irgendwelche Hiwiarbeiten zu erledigen.Die eigentliche Arbeit bleibt an den Kollegen hängen.Da wir so im Jahr ca 4 Schwangere haben,sind die anderen äußerst stark belastet. LG
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