Mitglied inaktiv
Ich bin GHS - Lehrerin in Ba - Wü, arbeite momentan aber nur ab und zu als Vertretung, da ich in Elternzeit bin. Nun bin ich wieder ss und hab aber alles vergessen aus meiner ersten SS. Welche arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen haben wir als Lehrer? Ich hab damals keinen Sport mehr unterrichtet, weiß aber nicht mehr, ob das Kulanz meiner Schulleiterin war oder musste ich das nicht? LG, Dominique
Keine Aufsicht, kein Sportunterricht (mit Geräten) soweit ich weiß LG Dot
Hi, bin Schulleiterin einer Grundschule in NRW. Bei uns ist es so, dass du wohl Sport unterrichten kannst, aber von allen sportlichen "Vorturnaktionen" ausgeschlossen bist. Auch Ballspiele solltest du mit der Klassen bzw. Lerngurppe vermeiden. Das gleiche gilt für Geräteturnen. ALSO: viele super schöne sprotlichen Aktivitäten, die der Lerplan im Übrigen vorschreibt, fallen aus Vorsicht weg und sollten auch aus Schutz der Schwangeren nicht mehr gemacht werden. Daher sagen in NRW viele SLs: Entscheidet selber, ob ihr Sport unterrichten wollte. Es ist aber Kulanz! Mit der Aufsicht und den Stillpausen ist es da anders. Da gibt es eindeutige Vorschriften in NRW. LG Berali
bei uns in nds ist es wie bei baerli!!!!!!!
Hallo bin auch Lehrerin in Bawü. Soweit ich weiß keinen Sporunterricht und kein Schwimmen. Zu große Gefahr. Ansonsten schau doch mal im GEW Jahrbuch nach. Falls du nicht weiter kommst, meldedich nochmal bei mir, dann kann ich auch nachschauen. Liebe Grüße Sabine