AugustMama90
Hallo ihr lieben, ist hier vielleicht noch jemand Krankenschwester und im BV? Ich habe im Februar noch Geld für Dienste aus Dezember und für Urlaubstage bekommen und bin am Ende ca. bei meinem Durchschnittsgehalt der drei Monate vor Schwangerschaft. Im nächsten Monat fallen die ja dann allerdings weg und dann hätte ich weniger als den Durchschnitt. Auf telefonische Frage auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass ich pro Tag BV eine Pauschale bekomme und dir dann den Verlust durch die Fehlenden Dienste ausgleichen soll. Monatliche Zulagen erhalte ich aber nicht, weil „ich ja schließlich nicht arbeiten komme“. Hat da jemand Erfahrungen? Ich dachte ich bekomme das Durchschnittsnetto der drei Monate vor Schwangerschaft und nicht irgendeine Pauschale. Und falls das ganze nicht stimmen sollte, an wen kann man sich da wenden um einen korrekten Rat zu erhalten? Auf der Arbeit hat ich wirklich das Gefühl man will mich veräppeln.
Hallo!
Ich bin Kinderkrankenschwester in NRW bei einem kirchlichen Träger. Ich bin auch im BV seit Dezember. Ich habe gerade auf meinem Lohnzettel geschaut. Da gibt es einen Punkt
„Regelvergütung“ . Das ist das Grundgehalt. Funktionszulage bekomme ich noch, aber natürlich keine Schichtzulage. Dann werden noch alle anderen Dinge abgezogen wie Kirchensteuer etc.
Also, an deinem Gehalt dürfte sich nichts ändern, trotz Schwangerschaft, außer die Schichtzulage fällt weg.
Du könntest noch in deiner Personalabteilung nachfragen oder zu Not bei der MAV?
Ich konnte dir jetzt, glaube ich, nicht wirklich helfen, oder?!
Liebe Grüße
Eva
Danke für deine Antwort
Ich habe in unserer Personalabteilung nachgefragt und deswegen fühlte ich mich ja so veräppelt
Ich finde halt diese Pauschale so wenig aussagekräftig, weil ich je nach Anzahl der 24h-Dienste ja teilweise sehr unterschiedlich verdient habe. Ich dachte die teilen einfach die drei Monate durch drei und das bekomme ich dann.
Naja, bleibt wohl nur abwarten auf die nächste Abrechnung und dann weitergucken.
Vielen Dank
Im BV zählt immer das Grubdgehalt ohne Zuschläge und Provision. Du arbeitest ja auch nicht diese Schichten. Sonst könnte man ja auch vor Bekanntgabe der Schwangerschaft Extraschichten machen um dann dementsprechend mehr Geld im BV zu bekommen. Du hast eine Grundgehalt das du (nach Tarif oder Vertrag) bekommst und dazu die Zulagen. Dieses Grundgehalt ist die Grundlage für dein Gehalt während des BV.
Es gibt aber das Gesetz man darf nicht schlechter gestellt sein als vor der Schwangerschaft. Daher muss ein Ausgleich gezahlt werden !
Du darfst aber auch nicht besser gestellt werden.
Das ist ja wohl logisch.....
Moment.. Quatsch.. Ich weiß es so, weil eine Freundin von mir auch Krankschwester ist und die es ihr so erklärt haben. Aber jetzt wo ich drüber nachdenke hat sie glaub ich tatsächlich im Nachhinein noch Geld bekommen, weil sie es eingefordert hat. Es darf einen nämlich kein finanzieller Nachteil entstehen. Sorry. Ich frag sie morgen wie es genau war und wo sie sich damit gemeldet hat. Das war nun nicht sehr hilfreich von mir. Aber es war so präsent in meinem Kopf Ich melde mich nochmal mit klügeren Worten
Ich bin auch Krankenschwester im Beschäftigungsverbot. Ich bekomme mein Grundgehalt + den Durchschnitt meiner Zulagen. Ich hab genauso viel Geld wie ich vor der Schwangerschaft bekommen hab. Es dürfen durch das BV der Schwangeren keine Nachteile entstehen. Wie da was berechnet wird weiß ich nicht genau, ob Pauschale oder Durchschnitt ich dachte Durchschnitt, weiß es aber nicht sicher, aber ich hab auf jeden Fall keine Einbußen dadurch gemacht.
Hallo, ich bekomme mein normales Gehalt weiter (plus eine BV „Zulage/Pauschale“). Auch die Gehaltserhöhung lt. Vertrag bekomme ich. Es sind definitiv keine Einbußen. Viele Grüße
Ok, also passt diese Berechnung anhand der Pauschalen bei dir? Die Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag habe ich auch trotzdem bekommen.
Ja, an den durchschnittlichen Wochenenddiensten gemessen (ich mache keine Nachtdienste, höchstens von 22-22.30 Uhr). Von der Höhe der Pauschale, gehe ich davon aus, dass auch die Feiertagszuschläge mit einberechnet sind. Ich war überrascht, denn ich ging auch „nur“ vom Grundgehalt aus. Auf jeden Fall bekomme ich nicht weniger und kann mich nicht beschweren.
Vielen Dank ihr lieben für die ganzen Antworten.
Ich werde mal die nächste Abrechnung abwarten und dann mal weitersehen. Aber danke für das teilen eurer ganzen Erfahrungen
Eine Frage hätte ich. Ab wann geht man in BV? Direkt nach der ersten Untersuchung? LG Regina
Meine Frauenärztin hat mich erst krankgeschrieben nach dem positiven Test, weil ich ein paar Tage später auf der COVID-ITS hätte arbeiten müssen. Und dann als man das Baby mit Herzschlag gesehen hat, bin ich zur betriebsärztin und habe dort ein BV bekommen. Dafür brauchte ich allerdings auch die Bescheinigung über die Schwangerschaft vom gyn, damit mein Arbeitgeber quasi offiziell von der Schwangerschaft weiß.
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