Bäumchen105
Hallo
Leider EINIGE Fragen.
1. Wenn errechneter ET 19.03. ist, beginnt mein Mutterschutz dann am 05.02.?
2. Bekomme ich (Beamtin) etwas Schriftliches oder Ähnliches, dass ich in den Mutterschutz gehe? Hab schon seit einiger ein BV.
3. Der Papa möchte Elternzeit nehmen ab Geburt des Kindes bis zum Ende zweiter Lebensmonat des Kindes - also während ich im Mutterschutz bin noch nach der Geburt, damit wir beide zu Hause sein können.
Unser weiterer Plan ist:
Ich mache dann Elternzeit noch weitere 4 Monate, gehe wieder arbeiten und der Papa nimmt die restlichen 6 Monate Elternzeit zum Schluss, während ich arbeite wieder.
Die Frage:
Muss der Papa in seinem Antrag jetzt schon beide Zeiträume beantragen? Wir wissen den zweiten Zeitraum vom Datum her nämlich noch nicht hundert prozentig. Oder kann er jetzt erstmal den Antrag abgeben für die zwei Monate und dann später den für die restlichen Monate?
Hallo, ja die Mutterschutzfrist beginnt dann am 05.02. und Du müsstest von der Dienststelle auch einen Bescheid darüber bekommen (eigentlich schon, wenn Du eine Bescheinigung über den ET bei der Personalabteilung einreichst). Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beantragt werden. Ich würde im Antrag schon jetzt angeben, was ihr plant. Dass Du das vom Datum her noch nicht genau eintragen kannst, weil der tatsächliche ET noch aussteht, ist ja klar. Vielleicht überlegt ihr es euch ja aus irgendwelchen Gründen auch anders o.ä.... LG
Ich bin grad erst (4.Januar)in den Mutterschutz gerutscht. Bin normaler Arbeitnehmer (keine Beamte), denke aber dass ist überall gleich. Wegen der Elternzeit habe ich per formlosem Schreiben meinem Arbeitgeber Bescheid gegeben, dass ich 12 Monate Elternzeit nehmen werde. Mutterschutz und Lohnfortzahlung laufen über die Krankenkasse. Vom FA habe ich bei der Untersuchung in der 34.SSW eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET bekommen und diese bei der Krankenkasse abgegeben.
Also ich habe als Beamtin in den vorherigen Schwangerschaften nichts schriftlich über den Beginn des Mutterschutzes bekommen, da der sich aus dem Gesetz ergibt. Das ist aber sicherlich von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich. Ruf doch einfach mal in der Personalabteilung an. LG
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