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kennt sich wer mit recht aus????

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lestate

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also es geht eigentlich um mietrecht. habe ich als mieter das hausrecht in vertretung für den vermieter? also heißt...wir wohnen in einem mehrparteienhaus. unser vermieter wohnt nicht hier. wir haben durch offen stehende eingangstüren (*fluch*) immer ein heiden problem mit klinkenputzern...heißt zeitschriftenangebote, irgendwelche religiösen vereinigungen etc. darf ich die als mieter die des ganzen hauses verweisen? und wenn sie nicht gehen, habe ich das recht bei der polizei ein hausrecht durchzusetzen und sie verweisen zu lassen? unser vermieter ist über 90 jahre alt und wird durch eine verwaltung vertreten aber die ist nicht immer erreichbar und ich kann die ja nicht anrufen und sie herrufen weil so ein paar spinner im haus stehen und an jeder wohnungstür klingeln wollen


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Antwort auf Beitrag von lestate

egal ob mieter obder vermieter, wenn du das nicht möchtest darfst du sie verweisen und "drohen" und polizei rufen auch!!


lestate

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danke, würde ich das aber dann auch durchbekommen wenn ich die polizei tatsächlich rufen müsste? und müsste ich erst alle mieter fragen ob die dem verweis zustimmen?


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Antwort auf Beitrag von lestate

es kommt darauf an an du sie spontan rufen musst weil sie sich weigern auf deine aussage hin das haus zu verlassen! das ist ja eigentlich hausfriedensbruch wenn man es genau nimmt!!


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Antwort auf Beitrag von lestate

Habe auch ca 2 mal die Woche das Glück von den Zeugen Jehovas belästigt zu werden Wenn ich seh das die freaks vor meiner Haustür stehen mach ich einfach nicht auf. Ansonsten kannst du sie aus DEINER Wohnung verweisen jedoch wenn sie keinen Ärger machen nicht aus dem Haus wenn da noch mehrere Wohnen


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Antwort auf Beitrag von lestate

Habe auch ca 2 mal die Woche das Glück von den Zeugen Jehovas belästigt zu werden Wenn ich seh das die freaks vor meiner Haustür stehen mach ich einfach nicht auf. Ansonsten kannst du sie aus DEINER Wohnung verweisen jedoch wenn sie keinen Ärger machen nicht aus dem Haus wenn da noch mehrere Wohnen