Mitglied inaktiv
hallo ihr lieben! ich mache mir so langsam gedanken um die ganzen anträge die man stellen muß und so! da ich ja leider alg2 empfängerin bin, habe ich vom jobcenter die aufforderung bekommen, nach der geburt des kindes verschiedene bescheide einzureichen, u.a. einen nachweis über die unterhaltszahlungen des vaters! mein freund befindet sich jedoch bis september 2009 in der ausbildung und bezieht zusätzlich BAB...ist also bis dahin nicht in der lage unterhalt zu zahlen! soweit ich weiß, muß ich aber unterhaltsvorschuß beantragen, weil der auf das alg2 angerechnet wird....ist das richtig??? weiß das jemand? und wo muß ich den beantragen, beim jugendamt?
Ich kann Dir nur sagen das man den Vorschuß beim zuständigen Jugendamt beantragen muss. Ob das angerechnet wird kann ich Dir nicht sagen
ich kann dir mit 100 % sagen das es so iss du bekommst diese vom amt angereechnet und musst sie auf dem jugendamt beantragen bzw die schicken dich zur richtigen stelle vom jugendamt weiss das aus eigener erfahrung
JA der Unterhalt wird zu 100% abgezogen +Kindergeld. Es ist richtig das du Unterhalsvorschuss bekommst (in Zeiten wo der Erzeuger des Kindes zB. Azubi ist, Arbeitslos, im Gefängniss sitzt usw) Mein Freund (bald Mann) ist auch noch Azubi & bekommt BAB .- ich bekomme H4 unterstüzung (wohnen aber auch zusammen) ich bekomme für Dustin noch ganze 47 Euro. Nicht das du dich später wunderst bei der Berchnung warum dein Kind so wenig angerechnet bekommt , das hat alles seine richtigkeit. LG Steffi
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