Manja-ale
Hallo, Ich bin 27. SSW und jetzt die 2. Woche kranggeschrieben wegen einer Symphysenlockerung (Schambeinlockerung). Arbeite in einer Bäckerei im Verkauf, heißt.. den ganzen Tag stehen und rumrennen, was die Schmerzen der Lockerung unerträglich macht. Zuhause gehts dann natürlich weiter mit meinen beiden Kids (8 und 5) FA meinte das wird nix mehr mit arbeiten, da es dadurch nur verschlimmert wird. Schreibt mir aber bisher "nur" ein attest aus. Ist das denn kein Fall für ein Beschäftigungsverbot? Habe halt angst in ein paar Wochen nur noch mit dem Krankengeld dazustehen, welches sich ja auch auf das Elterngeld auswirkt.. Ich hoffe es kennt sich jemand etwas aus? :) vielen dank im voraus.
Das Krankengeld würde sich nicht auf das Elterngeld auswirken, weil schwangerschaftsbedingt. Erster Ansprechpartner ist Dein AG, der eine Gefährdungsbeurteilung mit Dir durchführen muss bzw. schauen muss, ob er Dir einen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann, wenn Deiner nicht den MuSchG entspricht. Falls nicht, muss er Dir ein BV aussprechen und Dich bei vollen Bezügen freistellen. Eventuell käme ein individuelles BV durch den Frauenarzt in Frage. Aber solange Du eine AU hast, geht diese immer einem BV vor. Sprich mit Deinem AG, wenn der blockt, kannst Du Dich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden und mit denen mal telefonieren.
Also ich hatte diese Woche erst ein Gespräch mit der Krankenkasse und bekam die Auskunft, dass ein BV eine AU "sticht" bzw. außer Kraft setzt! Ich hatte wg Schwangerschaftsübelkeit und zu niedrigem Blutdruck eine AU bis einschließlich 19.5. von meinem Frauenarzt, war dann allerdings diese Woche bei meinem Hausarzt, der mir am 11.5. ein BV mit sofortiger Wirkung ausgestellt hat. Ich hab zwar eine kfm. Tätigkeit, bin aber bis zu 10h am Tag nur am Rennen und habe oftmals keine Möglichkeit zum ausruhen oder Pause machen, dazu kommt 1h Fahrt hin und zurück, ist mit meinem Kreislauf null möglich! Da ich erst vor kurzem eine Fehlgeburt hatte und auch in dieser Schwangerschaft schon wieder mit Blutungen zu kämpfen hatte, hat er gesagt, dass eine Weiterbeschäftigung jeglicher Art verantwortungslos ist! Mein AG hatte sich mit der Ausstellung eines BV schwer getan...sollte Dir das genauso gehen, FA oder eben dann zum Hausarzt! Falls Du doch in den Krankengeldbezug wg Schwangerschaft kommst, musst Du das beim Elterngeldantrag angeben, von alleine machen die das nämlich nicht. Viel Glück ....und denk dran, auf Arbeit bekommst Du von keinem einen Orden, wenn Du Dir den Arsch aufreißt!
Ich habe wegen der Symphysenlockerung ein BV bekommen! Hab die Lockerung seit der 17ssw - da war der Spalt 1cm. Seitdem trag ich den Gurt. Ab der 21ssw wurde das Arbeiten für mich unerträglich. Ich arbeite 2x die Woche von 8.30 - 19.00 die anderen Tage 6 Std pro Tag. Ich arbeite in einer großen Praxis, ich stehe viel, laufe viel und tätige Untersuchungen im Sitzen - diese dauern ca 10min ... dann wieder aufstehen... laufen... stehen... sitzen... Ich bin manchmal aus der Praxis raus und hab meine Beine nicht mehr gespürt. Hab dann mit der Betriebsärztin gesprochen ihr meine Symptome geschildert, sie hat sich mit meinem Gyn unterhalten & der stellte mir ein BV aus.
ist sache des arbeitgebers. er muss dir nach einer gefährdungsbeurteilung einen andren arbeitsplatz zuweisen, den du annehmen musst! ob du daheim noch andre kinder hast, ist , sorry, dein problem. deswegen kannst du kein bv bekommen. dann musst du eine betreuung organisieren. der gyn darf das bv nicht ausstellen wenn die beschwerden wegen des arbeitsplatztes sind.
Hey, ich war damals auch krankgeschrieben, allerdings in der 28.ssw wegen vorzeitigen wehen. Meine Ärztin hat mich auch im 2 Wochen Rhythmus krankgeschrieben und ich hatte Glück das es perfekt aufging mit den krankheitstagen bis zum Mutterschutz. Auf Anfragen meiner Chefin fragte ich meine Ärztin auch wegen einem bv, da klar war das ich nicht mehr arbeiten werde. Diese sagte dann das hätte ich beim ersten mal sagen sollen weil sie ja schlecht die Krankmeldung zurücknehmen kann um mir bv zu geben. Eventuell fragst du deine Ärztin nach Ablauf deiner Krankmeldung mal ob sie ein bv ausstellt?
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