Elternforum Schwanger - wer noch?

Kennt sich damit jemand aus?

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Hallo, ich habe keine Schwangerschaftsbezogene Frage sondern eine ganz andere. Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis, habe aufgrund der SS ein Beschäftigungsverbot. Der errechnete ET ist 02.04.2010. Nun habe ich von einem Kollegen erfahren daß unsere Abteilung zum 31.01.2010 schließt und alle Mitarbeiter entlassen werden. Offiziell von meinem AG weiß ich noch nichts davon. Wie geht es denn dann für mich weiter? Muß ich mich beim AA melden? Kann ich dann trotzdem 3 Jahre Elternzeit nehmen? Danke und liebe Grüße Conny


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du hast kündigungsschutz. so genau kenne ich mich da nicht aus aber ich denke er muss dir einen neuen arbeitsplatz bieten und die elternzeit wirst du bestimmt auch nehmen können. würde da aber vielleicht auch mal bei profamilia anrufen. die kennen sich mit rechtgrundlagen echt gut aus!


Mitglied inaktiv

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Hallo, an deiner Stelle würd ich mir mal keine großen sorgen machen. Du schreibst die Abteilung schließt. Wirklich nur die Abteilung oder die ganze Fa.? Wieviele Mitarbeiter von wievielen sind betroffen? Kann man dich von deiner Tätigkeit her auch in eine andere Abteilung versetzten? Es gilt für eine Schwangere ein grundsätzlicher Kündigungsschutz! (§ 9 MuSchG) Wenn der AG trotzdem kündigen möchte muss er bei der für seinen Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Kündigung einer Schwangeren beantragen. Das geht nur mit trifftigem Grund. Ich kann mir nicht vorstellen das das nur wegen einer einzigen geschlossenen Abteilung geht. So lang du von deinem AG noch nichts gehört hast würd ich mir keinen großen kopf machen. wissen das den deine Kollengen schon offziell? haben die schon kündigungen bekommen? Falls Sie dir wirklich eine Kündigung geben, solltest du auf jeden Fall einen Arbeitsrechtsanwalt aufsuchen... LG


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Kenne mich leider auch nicht genau damit aus, aber habe zwei Quellen gefunden, die Du mal durchstoebern kannst. Auf jeden Fall solltest Du Dich bei einer unabhaengigen Stelle wie ProFamilia oder einem Anwalt informieren. Zum Mutterschutzgesetz: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/mutterschutz/mutterschutz-kuendigungsverbot-gemaess-9-mutterschutzgesetz-muschg.html Aehnlicher Fall: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=6136&lid=DE&bid=BAS& Liebe Gruesse, Katrin