bienchen70
Hallo, dass ich die Elternzeit (endet regulär am 16.8.) vorzeitig beenden kann, damit ich wieder Mutterschaftsgeld bekommen kann (ET 30.8.) weiß ich ja. Aber nun wurde mir gesagt, dass ich um den Arbeitgeberanteil zu bekommen, 1 Tag gearbeitet habe muß zwischen Ende EZ und Beginn Mutterschutz. So kann ich das aber aus den Gesetzestexten nicht erlesen. Hab deshalb heute meine KK angerufen, die konnten mir darüber keine Auskunft geben, ich solle bei der Elterngeldstelle fragen. Aber die sind dafür ja eigentlich nicht wirklich zuständig und konnten mir auch keine Auskunft geben. Ich tappe nun weiter voll im Dunkeln......kennt sich hier Jemand aus? LG Sabine
Schau mal hier: http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html
Hi, ich kann Dir zwar nicht weiterhelfen, aber hast Du es schon mal bei Frau Bader im Expertenforum (Recht) versucht? Steffi
Was ändert sich beim zweiten Kind in Sachen Mutterschaftsgeld? Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und die Mutter ist noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Das ändert sich, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist.
Hallo, ja hab ich versucht.....hab aber keine Antwort bekommen. Also was ist so schlimm dran, wenn ich hier nachfrage, wo Jemand vielleicht schon ähnliches Problem hatte. Wenn einen schon die Behörden keine Auskunft geben können..... Sabine
Wieso schlimm dran? Habe ich doch gar nichts von gesagt. ich habe nur nach 8 Jahren im Forum die Erfahrung gemacht, dass z.T. 10 verschiedene Wahrheiten von 10 verschiedenen Personen kommen. Und da war es ein Tip von mir, die Expertin zu fragen. Ich würde mich bei sowas nie nur auf andere verlassen, z.T. handhaben sogar Ämter die gleichen Fälle unterschiedlich, da versichere ich mich lieber wasserdicht. Steffi
Ich rufe am Montag mal in dem Ministerium an, aber ich brauch eben auch was Schriftliches für meinen "netten" AG. Da muss jeder Schriftwechsel per Einschreiben mit Rückschein sein, sonst streitet der bis aufs Messer.....hab ich alles in der letzten SS schon durch.....
Na spitze, waren zwar andere Dinge, aber so einen Traum- Arbeitgeber hatte ich in meiner ersten SS auch. Man hat ja auch sonst so wenig um die Ohren. Wünsche Dir alles Gute! Steffi
Hallo! Bin in der selber Situation. Mir wurde es so erklärt dass man die aktuelle Elternzeiteinen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden muss. Bei mir heißt das, mein Mutterschutz beginnt am 17.6.13 und meinem ag gegenüber habe ich schriftlich erklärt dass ich die bisherige Elternzeit zum 16.6.13 (einschließlich) beende. Hilft dir das? LG Sonne
Hallo, so will ich es ja auch machen. Bekommst du dann den AG-Zuschuss, weißt du das schon? Schlimm, wenn selbst die Ämter nicht drüber Bescheid wissen, die KK meinte so was käme nur 1x unter 1000 vor und ich sollte doch abwarten ob der AG zahlt oder nicht.....aber der wird's noch weniger wissen. Sabine
Ja, ich werde dann auch den Zuschuss vom ag bekommen. So hat es mir übrigens auch Frau Bader aus dem rechtsforum hier geraten. LG Sonne
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