Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, da mein Betrieb schließen musste stehe ich nun vor Beginn der Mutterschutzfrist ohne Job da und habe nach Aussage von Nicola Bader keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Leider lässt es sich von Luft und Liebe schlecht leben... Wer kennt sich aus und kann mir weiterhelfen?! Gibt es andere Gelder die man als Überbrückung beantragen kann? Beantrage ich in diesem Fall das Elterngeld ab dem Tag der Geburt und nicht erst nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt? Ich weiß nicht ein noch aus, Finnanzen sind ein schrecklich heikles Thema :-( Bitte helft mir! LG Melli PS Mein Mann arbeitet ganztags, aber sein Gehalt reicht nicht mal ansatzweise, um alle Kosten zu decken...
Du beantragst einfach Elterngeld ab dem Tag der Geburt!
Ich bin der Meinung, dass du wie alle anderen Arbeitslosen Elterngeld ab dem Tag der Geburt erhältst.
...da ist mir noch was eingefallen! Während ich noch in Arbeit stand, hat mir meine Ärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ausgestellt. Kann ich dieses Beschäftigungsverbot (als nicht-Arbeitnehmerin) bis zum ET verlängern lassen oder mir einen Krankenschein von ihr ausstellen lassen und somit Krankengeld bis zum Geburtstermin beantragen??? Ach menno, die Geldfrage, macht mir echt Sorgen, weiß einfach nicht wie ich die nächsten Rechnungen bezahlen soll... :-(
Hallo! Mal ganz abgesehen vom Mutterschaftsgeld,hast du nach Schließung deines Betriebes nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld? Denn wenn du ja gearbeitet hast müsste dir doch auch Arbeitslosengeld zustehen, und wenn du Arbeitslosengeld beziehst hast du Anrecht auf Mutterschaftsgeld,in der Höhe des Arbeitslosengeldes(ist bei mir jetzt der Fall) Ausserdem schau mal ob es bei dir eine Pro Familia in der Nähe gibt, die können dich super beraten,und dir alle Stellen nennen wo du Geld beantragen kannst, die Beratung bei Pro Familia ist kostenlos. Ruf einfach mal da an! Viel Glück, und Kopf hoch!
Hallo, geh doch mal zu deiner Krankenkasse. Mein Arbeitsvertrag war vier Wochen vor der Entbindung ausgelaufen (August 2007) und ich hebe dann Geld von der Krankenkasse bekommen. Die üblichen 6 Wochen Davor und die 8 Wochen danach und dann Elterngeld. Liebe Grüße Daniela
Ich habe momentan kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, da ich wegen des Beschäftigungsverbotes Krankengeld von meiner Krankenkasse beziehen werde (die prüfen jetzt schon seit 3 Wochen!). Vom Arbeitsamt hab ich die Auskunft, dass mein Arbeotslosengeld ruht und ich dieses nach der Elternzeit in Anspruch nehmen kann. Pro Familia ist eine supi Idee, ruf da gleich mal an...
ich habe auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Man beantragt das Elterngeld dann einfach ab dem Tag der Geburt.
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