Sabrina1991
Das bedrückt mich gerade sehr und deshalb schreib ich das hier rein, vll kennt sich einer von euch aus ob das erlaubt ist oder nicht Bin am 10.2011 in eine Wohnung gezogen, da hat meine Vermieterin darauf bestanden das ich dem Vormieter die Einbauküche ablöse...sie möchte nicht das die küche raus kommt...dann habe ich 12.2012 gekündigt zum 01.06.2013 da hat sie zu mir gesagt das die küche drinnen bleiben muss, weil ich gefragt habe ob ich die mitnehmen kann in meine neue wohnung...sie meinte nein, sie möchte das die drinnen bleibt, gut ich habe also im januar eine neue gekauft...jetz war gestern die neue nachmieterin da und meinte das sie die küche nicht will und die vermieterin gesagt hat sie muss sie auch nicht nehmen ... Ey ich glaub ich spinn, jetz hab ich 2 küchen und steh da wie ne dumme ... Darf das die vermieterin!????
Du hast die Küche damals ausgelöst. Also gekauft.
Du hättest sie ruhig mitnehmen können solang nichts im Mietvertrag steht das die Küche drin bleiben soll bei Auszug.
Klingt blöd. Aber ich glaub du hast jetzt 2 Küchen ![]()
Hey
Du hättest vorher fragen sollen
Wenn deine Vermieterin gewollt hätte das die Küche bei deinem Auszug in der Wohnung bleibt, hätte Sie dir diese abkaufen sollen.
Die Küche ist doch mit deinem Erwerb vor Einzug Dein Eigentum!
Das ist dumm gelaufen und eine unschöne Art deiner bald ehmaligen Vermieteri . seih froh das Du da ausziehst.
Machen kannst Du nichts und wirst zwei Küchen haben.Mache schöne Bilder und ab rein bei Ebay Kleinanzeigen!
Drücke Dir die Dqumen das Du sie los wirst.
Und ein Tip, was ich auch erst lernen musste, aber nie mehr vergessen werde...
Nichts schriftliches zählt nicht.
In Zukunft machst du nichts was Du nicht schriftlich bekommst oder selber aufsetzt.
Liebe Grüße
Hm... seltsam. Wenn du die Küche übernommen hast (bezahlt) dann gehört sie dir und du kannst sie bei einem Umzug mitnehmen. Wenn du sie quasi gemietet hast so lange du in der Wohnung wohnst ist sie nicht dein Eigentum. Du hast noch Zeit... das einfachste wäre die alte Küche zu verkaufen bei e-Bay z.B.
Nur wenn du es schriftlich von der Vermieterin bekommen hast, das die Küche zur weiteren Ablöse durch den Nachmieter drinnen bleiben soll, dann kannst du darauf bestehen.Nur mündlich wird dir nicht reichen!