Knuffelchen71
Unsere Azubine erzählte mir gestern das eine Kollegin von uns(sie ist 35, jetzt in der 9 Woche mit Unterleibsschmerzen und Blutungen,aber dem Kind gehts gut, hat 2 Kinder ist mit dem 3 schwanger und ist eine Risikoschwangerschaft) ihr gesagt hat das der Frauenarzt ihr kein Beschäftigungsverbot mehr geben darf das dürfe nur noch der Betriebsfrauenarzt unserer Firma... Dürfen Frauenärzte kein Beschäftigungsverbot mehr geben?
In der Praxis, in der ich 11 Jahre beschäftigt war, wurde ein BV ca. 1x in der Woche ausgeschrieben.
Mein Frauenarzt hat sich auch geweigert, musste dann zum Betriebsarzt..ca 60km von uns entfernt...
Mein FA sieht das auch eher kritisch, aber bei Blutungen und Unterleibsschmerzrn ist sie ja KRANK und ein AU steht über einem BV. So war es auch bei mir. Hatte wochenlang Blutungen und war dann 9 Wochen krank geschrieben und habe jetzt ein 4wöchiges BV bekommen um das mit meinem AG zu klären. Der AG tut sich im Übrigen leichter eines auszustellen, Da reicht wohl ein 3Zeiler.
Also ich hab ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekommen. Und das ziemlich problemlos. Vielleicht handhabt das aber auch jeder Frauenarzt wieder unterschiedlich.
ich weiss von Freundinnen, das es nicht mehr so einfach ist. 2 von mir bekamen keine. Eine bekam jetzt eine, da hat sich der Betriebsarzt allerdings eingesetzt und auch mit dem FA telefoniert. Dann hat das geklappt.
Ich bekomme aktuell eins von meiner Ärztin. Ist wohl von Arzt zu Arzt verschieden.
Völliger Schwachsinn, jeder Frauenarzt darf das Berufsverbot ausschschreiben. Bei Blutungen oder beschwerden sowieso, anderer Arzt wäre da zu empfehlen.
Das ist so nicht korrekt. Ein BV vom Arzt kann nur ausgeschrieben werden wenn die Frau gesund ist und der Arzt stellt i.d.R. auch nur ein individuelles BV aus. Bei Blutungen besteht eine ernste Gefahr für das Kind und die Schwangere ist somit AU zu schreiben, bis die Komplikationen abgeklungen sind. Erst danach kann ein BV ausgestellt werden.
Im Übrigen kann der AG, im Rahmen der Gefährdungdsanalyse des Arbeitsplatzes, der schwangeren AE ein BV ausstellen. Hierfür reicht den KK i.d.R. ein 3Zeiler warum der Arbeitsplatz nicht angepasst werden kann und die AE nicht in einen anderen Bereich versetzt werden kann. Sie ist sozusagen für die Zeit der Schwangerschaft nicht zu gebrauchen oder nicht voll einsetzbar. Der AG erhält dann 98% von U2 der KK.
Nicht böse gemeint, aber das ist wohl für viele Schwangere eine Riesenthema, für mich auch, sodass ich mich bei der KK und dem zuständigen Amt informiert habe. Mein AG wusste leider auch nicht bescheid.
Ganz Liebe Grüße
P.S. mit einem BV vom AG seit ihr definitiv auf der sicheren Seite
Sorry, wenn's die falsche Antwort wahr, aber ich bin zuerst krank geschrieben worden und direkt danach ins beschaeftigungsverbot gegangen. Da gab es keine Probleme. Und warum muss das der vertrauensarzt machen, der eigene kann das bei den Problemen auch veranlassen!
Natürlich kann das auch dein Hausarzt oder dein FA, aber nur wenn du gesund bist. Im Falle der AP lagen oder liegen halt Blutungen vor und somit ist die Schwangere halt krank und AU zu schreiben. Ich habe auch im Anchluss an meine AU vom FA ein BV bekommen, aber halt nur ein individuelles für 4 Wochen. Da wäre es mir auch lieber wenn mir mein AG dann eines ausstellt und zwar für die gesamte Schwangerschaft, weil ich als Ergotherapeutin nicht mehr alles machen kann. Wenn er feststellt, dass der Arbeitsplatz nicht angepasst werden und er sich somit nicht ans MuSchG halten kann, bekomme ich eines für die ganze Dauer der Schwangerschaft und alles ist tutti. Dafür reicht auch nur ein kurzes Schreiben des AG an die KK, laut Aussage meines Sachbearbeiters von meiner KK. O-Ton Sachbearbeiter auf mein Nachfragen bzgl des Betriebsarztes: einen solchen brauche wir dafür nicht, es reicht ein 3Zeiler vom Chef. Mir wurde von besagten Sachbearbeiter fast eine BV aufgedrängt(auch mit dem Hinweis ich könne es mir auch vom Hausarzt ausstellen lassen), weil sie nicht länger für meine AU zahlen wollten.
In der Regel wird ja das Beschäftigungsverbot ausgestellt, wenn Die Arbeit, Der Arbeitsplatz der SS schaden könnten. In meiner ersten SS hatte ich sehr hohen Bludruck und habe auch nur Krankschreibungen bekommen. In der 2. SS war der Arbeitsplatz nicht für eine Schwangere geeignet. Da gab es ein BV.
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