Elternforum Schwanger - wer noch?

JobCenter zwingt mich hochschwanger Maßnahme zu machen

JobCenter zwingt mich hochschwanger Maßnahme zu machen

Chii_Love

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Ich habe da mal eine frage. Kann das Jobcenter mich zwingen hochschwanger irgendwelche Maßnahmen zu machen? Und was kann ich dsgegen machen? Sollte ich mit meiner FÄ darüber mal reden? Lg


Jakob2019

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Hey, wie weit bist du denn ?! Schon im Bereich des Mutterschutzes? Wenn nicht, dann dürfen sie dich sicher noch was machen lassen. Du bist ja nicht krank, sondern schwanger - andere arbeiten ja auch bis zum Mutterschutz, wenn kein BV erteilt wurde. Lg Steffi


Chii_Love

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Antwort auf Beitrag von Jakob2019

Mein Mutterschutz beginnt im Dezember.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von Jakob2019

Wenn der MuSchu im Dezember erst beginnt, dann bist du ja noch nicht hochschwanger. Als Arbeitnehmer muss man ja auch bis zum MuSchu arbeiten, es sei denn es liegt ein triftiger Grund für ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung vor. Also wieso nicht?


Nenilein

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Was heißt in dem Fall hochschwanger? Ich denke auch, bis zum Mutterschutz geht das.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Dann hast Du ja noch mind. 6 Wochen Zeit eine Maßnahme zu machen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Du bist schwanger nicht krank, wenn du krank bist schreibt deine. Arzt dich krank. Ansonsten, andere Frauen gehen auch bis zum Mutterschutz arbeiten, warum sollte das für dich nicht gelten ( vorrausgesetzt dein Frauenarzt sieht darin kein Problem)?


Jakob2019

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Dann sieh es doch als Chance, denn auch als Mutter kann/sollte/muss man doch hinterher wieder arbeiten und will auf eigenen Beinen stehen oder sehe ich das falsch ??? Ich würde jetzt noch alles mitnehmen, was mir angeboten wird! Ich bin im BV und würde gern noch arbeiten gehen - ich liebe meinen Job!!! LG


MamaMitSorgen

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Solange dein Frauenarzt kein Einwand hat , ist das doch gar kein Problem. Da die vom Jobcenter ja wissen dass du schwanger bist, haben sie dir doch bestimmt keine Maßnahme zugeteilt, die schwangere nicht verrichten dürfen. Wieso solltest du diese Maßnahme nicht machen, andere aber bis zum Mutterschutz arbeiten müssen ? vielleicht ist es ja für dich auch ein Sprungbrett um nach der ss iwo ordentlich Fuß fassen zu können.


Sundancer

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Du bekommst doch Geld vom Staat und dieses Geld wird von Steuergelder bezahlt, die auch Frauen bezahlen die bis zum muschu arbeiten gehen müssen! Warum solltest du dann bis muschu keine Maßnahme machen können?


FrauStorch

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Was soll das denn überhaupt für eine Maßnahme sein? Ich schließe mich den anderen an: du bist weder hoch schwanger noch fällt mir ein guter Grund ein warum das nicht gehen sollte. Du wirst ja keine Zementsäcke schleppen müssen, oder?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

bei den Maßnahmen sitzt man ja in der regel und überarbeitet sich sicherlich nicht. Meine Vermutung ins Blaue ist die, das de Berater da den Eindruck hat das sich wer auf Staatskosten ausruhen will. dann stecken die nämlich ganz gerne die Leute in solche Maßnahmen. Den welchen Sinn hätte das sonst bei jemanden wo absehbar ist das der längere Zeit wieder ausfällt? Wenn man sich so die Frage durchlist scheint das der Berater da nicht so falsch zu liegen. Warum sonst sollte man da ein Problem mit zu haben?


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Felica

Aber warum macht das dann jetzt mehr Sinn als wenn der Berater einen anderen Eindruck hätte?


Meeresschildkröte

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

So eine Frage ist schon ein bisschen ein Witz für alle, die bis zum Mutterschutz normal arbeiten gegangen sind...


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Ja das dürfen sie. Warum auch nicht? Nur einfach Geld kassieren geht nun mal nicht, du musst schon was machen. Es wird sicher Bewerbungstraining oder ähnliches sein. Da du noch nicht im Mutterschutz bist ,kannst du es machen. Aber ich vermute mal es kommen gleich Ausreden warum das nicht geht


nita83

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Ja das dürfen sie und ist auch richtig so. Im übrigen hat meine kleine Schwester ein zartes fliegengewicht als Verkäuferin im Aldi bis zum Mutterschutz gearbeitet und noch Paletten abgepackt weil sie selbst es noch schneller war als manch anderer. Ich würde auch total gerne wieder arbeiten bin aber nun für 2 Jahre gezwungen zu Hause zu bleiben weil mein kleiner Sohn mit 3Jahren ne akute lymphatische Leukämie hat. Und auch wenn am wichtigsten ist das er wieder gesund wird. Nervt es mich tierisch denn auch ich liebe mein Job. LG nita


kati1976

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Antwort auf Beitrag von nita83

Alles Gute für deinen Sohn.


nita83

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Danke schön das können wir gut gebrauchen


Felica

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Antwort auf Beitrag von nita83

Drücke deinem Sohn auch die Daumen das er bald wieder richtig gesund ist.


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Chii_Love

Ja, das dürfen die bis zum Mutterschutz. Ich musste mich auch mit auffälliger Kugel ständig bewerben. Es macht m.E. keinen Sinn, ist aber rechtlich in Ordnung. Lass dir aber auf keinen Fall ein Beschäftigungsverbot ausstellen, sonst zahlt dir keiner was! Alles Gute!