Mitglied inaktiv
Hallo! Hab heute von meiner Hebi diesen Ausdruck über den Entbindungstermin bekommen, den ich wegen des Mutterschaftsgeldes bei meiner KK abgeben muss. Muss da ausfüllen: Ich erkläre, dass mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ... zusteht. Bis wann steht mir das zu? Bis zum Mutterschutz? Oder bis 8 Wochen nach ET? Und dann wird gefragt, wann ich zuletzt gearbeitet habe: Hab dann den letzten Tag vor dem BV angegeben und dazugeschrieben, dass ich anschliessend bis zum Mutterschutz BV habe. Ist das so korrekt? Vielen Dank für eure Hilfe! LG, natiro
hallo!!!! also zu frage eins!!! ja bis zum ersten tag wo dein mutterschutz beginnt musst du eintragen und zu zwei!!! der letzde tag vor dem BV als der den du tatsächlich noch auf arbeit warst hoffe konnte dir helfen gruss babsi
Bei 1. trägst du den letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes ein. Und bei 2. musst du den Tag eintragen, an dem du das letzte Mal tatsächlich gearbeitet hast. Ansonsten ruf einfach mal bei deiner KK an, die sagen dir das auch, was wo einzutragen ist (hab ich auch gemacht)
Gruß,
babygirl mit Josefine
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