Mitglied inaktiv
Vielleicht wisst ihr darüber ja bescheid. Ne Bekannte ist in der 29 ssw. hat einen Teilzeitjob. Nun meint sie (oder denkt sie) das sie ihren Lohn ein ganzes Jahr weiter bekommt plus Kinder-und Elterngeld. Aber den Lohn bekommt man doch nur 2 Monate davor und 2 Monate danach? Oder liege ich da falsch? Lg Nadine
Ihren Lohn bekommt sie nicht weiter, dafür gibt es ja das Elterngeld. Man bekommt vor der Entbindung noch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, aber das ist auch nicht so hoch wie der Lohn. Schön wärs!
6 wochen davor und 8 wochen danach bekommt sie Mutterschaftsgeld. Danach bekommt sie 1 Jahr lang Eltetngeld. Das ist ca. 60-67 % von ihrer Nettolohn.
Ah ok dann hab ich ja doch recht gehabt wäre ja wirklich schön gewesen wenns so wäre :-) lg nadine
das Mutterschaftsgeld, welches sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhält, setzt sich wie folgt zusammen: höchstens 13 Euro Mutterschatfsgeld pro Tag von ihrer Krankenkasse, der Arbeitgeber "füllt" sozusagen das restliche Gehalt auf durch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. So kommt sie auf ihren bisherigen Teilzeitlohn. Nach dem Erhalt des Mutterschaftsgeldes erhält sie für weitere 10 Monate Elterngeld. Dafür wird ihr monatliches Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet und vom Durchschnitt bekommt sie 67%. Ist der Betrag, der dabei rauskommt niedriger als der Mindestbetrag von 300 Euro, dann bekommt sie 300 Euro Elterngeld. Ist er höher, so erhält sie die höhere Summe. Somit erhält man während der Elternzeit IMMER weniger Geld als vorher, wenn man gearbeitet hat und im Schnitt mehr als nur auf Minijobbasis gearbeitet hat. Es sei denn, ma erfüllt eine der Sondervoraussetzungen, wie Zwillingsgeburt, junge Geschwisterkinder (Geschwisterbonus), etc.
hi ich kenn oder weiß das so. 6 wochen davor und 8 wochen danach bekommt man mutteschutzgeld 13 euro am tag und der rest zahlt der arbeitgeber bis du deinen volles gehalt hast. danach elterngeld 1 jahr kommt drauf an was du verdient hast bei unter 1000 euro netto 77 prozent und drüber bekommt man 67 prozent vom gehalt.
Wenn sie Teilzeit (bis max. 30 Std.) weiter arbeitet nach dem Muschu bekommt sie sowohl Gehalt als auch Elterngeld und Kindergeld, da hat sie Recht. Arbeitet sie denn weiter? Sonst bekommt sie, wie meine Vorrednerinnen bereits erläutert haben, kein Gehalt. LG Emmy
Das ist natürlich richtig. Angenommen sie arbeitet weiter (höchstens 30 Std, die Woche) dann hat sie trotz Arbeit Anspruch auf Elterngeld. So mach ich das auch. Jedoch bekommt sie dann natürlich nicht ihr Gehalt+ 67% ihres bisherigen Gehalts, denn wenn sie weiter arbeitet, wird ihr Gehalt gegengerechnet. So erhält sie aber mindestens den Mindestsatz von 300 Euro zu ihrem Teilzeitgehalt.
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