Jojo0104
Stecke zurzeit in der Ausbildung darf aber aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht im Betrieb arbeiten, zur schule gehe ich trotzdem. Jetzt ist meine Frage wie das aussieht mit dem Mutterschutz der 6 Wochen vor dem ET beginnt. (was bei mir Mitte Januar wäre) Da ich nicht arbeiten darf fällt das eh schonmal weg, aber wie sieht das mit der Schule aus? Da ich auf keinen Fall stoff verpassen möchte, jedoch habe ich nun gehört das wenn man trotz des Muttershcutzes beschäftigt ist man nicht versichert ist und wenn was passiert...das auf die eigene Kasse schlägt. und es besteht eben die Chance das irgendwann Wehen einsetzen, die Fruchtblase platzt, etc etc. :) kennt sich damit jemand aus?
verbieten kann es dir niemand weiter zur schule zu gehen!!!!!! erstmal ist es sehr lobenswert. aber..... machst du die schule dann auch weiter wenn das baby da ist???sonst bringt es dir wohl nicht so viel da du das jahr ja sowieso wiederholen müsstest
Also wie ich weiß darfst du weiter in die schule musste aber mit deinem Frauenarzt abklären und wenn es dir net gut geht kannst du zur jeder Zeit daheim bleiben So hab ich das mal mitbekommen nur die 8 Wochen danach darfst du wirklich nicht in die Schule :)
hallo, steck in ähnlicher lage, wobei mich eher der mutterschutz hinterher "behindert" aber für die zeit vor dem offiziell errechneten ET musst du beim Arbeitgeber (und bei dir auch Schule) schriftlich aber formlos deine Bereitschaft erklären, die Ausbildung in dieser Zeit fortsetzen zu wollen. um die zeit danach (8wochen ) kommst du in keiner weise "drumrum", da darf dich der arbeitgeber per mutterschutz gesetz (§ 6?) absolut nicht beschäftigen lg die kat
Ich bin mit meiner 1. Tochter auch während der Ausbildung schwanger geworden. Ich bin in den 6 Wochen Mutterschutz vor ET trotzdem in die Berufsschule gegangen, vorallem um noch Klausuren mitschreiben zu können!!! In den 8 Wochen danach bin ich zu Hause geblieben, aber danach sofort wieder arbeiten und zur Schule gegangen, um mit meiner Klasse meine Ausbildung noch beenden zu können!!! Die insg. 3 1/2 Monate Mutterschutz fallen nämlich genau in die zu dürfende Ausfallzeit während der kompletten dreijärigen Berufsausbildung!
Ich war auch während der Ausbildung schwanger. Die Mutterschutzzeit vor der Geburt darfst du in Absprache mit der Schule bis zum ET gehen, die 8 Wochen nach der Geburt nicht. Da wird auch die Schule nicht mitspielen, da die dann mit in die Verantwortung gezogen werden kann, falls etwas pasiert.Da wärest du nicht mal für den Schulweg und was es sonst noch alles gibt versichert.
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