Mitglied inaktiv
hey mal ne frage, wie macht ihr das mit den algII anträgen? meiner läuft aus und ich muss neu beantragen aber der zwerg kommt erst am 6.oktober (kaiserschnitt). und dann wärs noch gut wenn einer wüsste wie ich das mit kindergeld und elterngeld und so weiter beantrage und wo... normal würd ich die schwangerenberatung fragen aber die sin auf urlaub vielen dank im voraus
Du kannst beides erst nach der Geburt des Kindes beantragen wenn du Geburtsurkunden hast. Nach meinem Wissen bekommst du den Sockelbetrag des Elterngeldes, also 300 Euro. Inwieweit dir das angerechnet wird, weiß ich allerdings nicht!
Da ich selber mal leider in dieser Lage war kann ich dir sagen , du bekommst diese 300 euro und sie werden nicht angerechnet, weil man eh schon so wenig hat.
Und das Algll da müsste die dich doch schon vom Amt angeschrieben haben wegen dem fortzahlungsantrag. Ausserdem kann dein Kind erst mit gezählt werden in der zahlung wenn es da ist. Also das heisst du musst erst die normale Bescheidverlängerung machen und wenn Kind da ist , gehst du mit einer Geburtsturkunde hin und das ganze wird dann im Handumdrehen geändert. Musst dir also keine sorgen machen. Ja und die anderen Sachen kann man auch erst mit der Geburtsturkunde beantragen.
Ich wünsche dir alles gute , das wird schon
Lieben Gruß Susanne