Elternforum Schwanger - wer noch?

Frage zum Elterngeldantrag

Frage zum Elterngeldantrag

Mandy301988

Beitrag melden

Hallo Mädels ich habe mal eine Frage zum Elterngeldantrag... Und zwar möchte mein Freund die ersten 2 Monate Elternzeit nehmen und nebenbei seine 30 std. arbeiten gehn und somit den mindestbetrag des elterngeldes erhalten. Ich möchte ein Jahr zuhasue bleiben und nun haben wir von der Elterngeldstelle den Antrag bekommen und 2 dazugehörige Zettel die der Arbeitgeber auszufüllen hat... Jetzt wollte ich mal fragen kann dieser vom Arbeitgeber schon vor der Geburt des Kindes ausgefüllt werden damit dies wenigstens schon erledigt ist? Dann würde ich nämlich jetzt demnächst mal zu meinem Chef gehn und mein schatz zu seiner Chefin um das ausfüllen zu lassen... lg Mandy und danke schon mal für eure Hilfe


Kristen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mandy301988

Hallo, Du weißt doch nicht so genau, wann Dein Kind zur Welt kommt. Wie kannst Du dann die 12 Monate vor Geburt des Kindes das Einkommen bescheinigen lassen? Der Zeitraum könnte sich ja noch um einen Monat hin- oder herverschieben. Grüße


Kuschelwundertüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mandy301988

Bei mir z.B. berechnen die das Elterngeld von September 2011 an rückwärts. Da ich seit Sep. im BV bin und es ja rechtlich so geregelt ist, dass einem dadurch keine finanzielen Nachteile entstehen dürfen (auch wenn das beim BV nicht der Fall ist! ) Also wenn du auch ein BV hattest, könntest du deinen Antrag theoretisch jetzt schon ausfüllen lassen. Aber, das kann auch von BL zu BL anders sein! Das weis ich nicht. Frag doch einfach auf der Elterngeldstelle nach, ob es Sinn hat, den Antrag schon ausfüllen zu lassen. Die wissen da am bessten bescheid. LG Kuschelwundertüte


Mandy301988

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mandy301988

ja also die 12 monate der elterngeldberechnung beginnen vor dem mutterschutz...deshalb spielt das keine rolle...ich soll ja auch meine lohnscheine vom Oktober 2011 beginnend abgeben... lg


Prachtmaedchen82

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mandy301988

Die Monate des BV werden nur dann nicht zur Berechnung heran gezogen wenn dir durch das BV finanzielle Nachteile entstanden sind, sonst hat das keine Relevanz, aber das nur am Rande. Statt der Bescheinigung des AG, kann man auch die Lohnabrechnung der letzten 12 Monate einreichen.