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Frage zu "Stiftung Mutter und Kind" wegen Quittung

Frage zu "Stiftung Mutter und Kind" wegen Quittung

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu dem Geld von der Mutter und Kind Stiftung. Ich habe Anfang März den Antrag gestellt, und heute habe ich erfahren wieviel ich denn jetzt bekomme und das ich Quittungen vorlegen soll. Ich habe jetzt in der Zeit nach der Antragstellung schon Sachen für das Baby gekauft. Meine Frage jetzt, in dem Merkblatt stand das Quittungen die vor der Antragstellung ausgestellt wurden nicht akzeptiert werden. Wie sieht es jetzt mit den Quittungen aus, die ich nach der Antragstellung bekommen habe aber bevor ich wusste wieviel ich genau bekomme. Werden die akzeptiert? Vielen Dank für euere Antwort! Grüsse


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Ja die Quittungen welche nach ANtragsstellung ausgestellt wurden zählen. Aber ehrlich gesagt hat bei meiner 1. SS keine Sau hinterher die Quittungen sehen wollen. Musste sie bis 1 Jahr nach der Geburt aufbewahren. LG


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Huch, das ist ja komisch! Hatten die Dir das vorher angekündigt? Ich habe auch Geld bei der "Mutter-und-Kind-Stiftung" beantragt. Dort sagte man mir, ich würde Ende Mai Bescheid bekommen, wieviel Geld ich bekomme und es dann auch gleich überwiesen bekommen. Außerdem sagte man mir noch, dass 50,- Euro einbehalten werden, diese würde ich nach Vorlage der Geburtsurkunde ausgezahlt bekommen. Na, nun bin ich ja etwas verwundert... habe auch schon dies und das besorgt, teils neu (aber da habe ich keine Quittungen), teils auf dem Flohmarkt oder xbay, da gibt´s auch keine Quittung. Sorry, kann Dir nicht weiterhelfen, bin aber gerade völlig verdattert... lG Svenni


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Kurze frage, was ist genau die Muter-Kind Stiftung? was muss man da wofür beantragen?


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Schau mal unter der Adresse nach, da steht alles genau drin: http://www.lvf.bayern.de/stiftung/stiftung.html. Oder du gibst hier mal Mutter und Kind Stiftung in die Suchmaschine ein, kommt auch einiges. Ich habe jetzt 1100,00 Euro bewilligt bekommen für Erstausstattung, Umstandskleidung etc. Werde aber auch alleinerziehend sein und bin gerade in einer Umschulung.


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danke das heißt wenn ich studiere und nicht verheiratet bin und auch nciht mit dem Vater des indes zusammenwohne habe ich chancen auf so eine stiftung? muss ich das zurückzahlen? wann muss ich sowas beantragen und wie lange dauert es bis ich dann das geld überwiesen bekomme?


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Bei uns muss man es bis zur 20 SSW beantragen, musst du dich mal bei Caritas, Diakonie oder ProFamilia erkundigen. Nein muss man nicht zurück zahlen. Ich hab den Antrag im März gestellt, und heute den Bescheid bekommen das ich das Geld in den nächsten Tagen bekomme.


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ok alles klar danke sehr hab ich denn auf sowas auch anspruch wenn ich noch bei meinen eltern wohnen, jedoch noch schülerin bin und bald studieren werde?


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Du bist ja noch gar nicht schwanger und bsi dann evtl schwnager bist und dne Antrag stellst, kann sich das auch wieder alles verändert haben! Generell können auch verheiratete etc das Geld bekommen, das hängt vom Einkommen ab, wenn du bei deinen Eltern wohnst (habe ich das jetzt richtig verstanden, du bist 18 hast keinen Schulabschluss und keine Partner, möchtest nen Kind bekommen und damit bei deinen Eltern leben?) wird angenommen, das diese dich unterstützen, kommt dann auch wieder drauf an, ob du schon volljährig bist etc.) Ich würde dir raten jetztschonmal nen Termin bei Caritas, Pro Familia etc zu machen. Die werden dir dann mal genau ausrechnen, was du im Falle iener SS bekommst! Stelle dir das bitte nicht zu leicht vor! Ich will dir wriklcih nicht zu nahe treten, aber dein verhalten ist mir etwas suspekt! Aber die Frage ob du lieber noch wartest etc besprichst du lieber mit Pro Familia oder so! Erkundige dich da bitet vorher!!!!! Steffie


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gott bewahre!!!!!! irgendetwas mit dem kind passiert. damit du nachweisen kannst, daß du trotzdem schon das geld für babysachen ausgegeben hast. denn wenn, gott bewahre!!! , etwas mit dem baby passiert, dann brauchst du das geld nicht an die stiftung zurückzahlen, wenn du quittungen nachweisen kannst!!! so wird es jedenfalls bei uns in niedersachsen gemacht. ps: manchmal , aber nur in ausnahmefällen, werden quittungen zu kontrolle verlangt. grüße, sandra