Jaybe
Hallo, mein Mann wird zwei Monate Elternzeit nehmen. Diese werden gesplittet, d.h. er wird den 1. Lebensmonat und den 12. oder 13. Lebensmonat (das wissen wir noch nicht genau) nehmen. Die Elternzeit muss ja spätestens sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Wie handhabt man das bei Splittung der Monate, wird der zweite Bezugsraum jetzt schon angemeldet oder dann erst in ca. einem Jahr? Viele Grüße
Wir haben das gleich bei Antrag mit angegeben. Mein Mann hatte auch Monat 1 und Monat 13.
Gutes Thema was du angeschrieben hast Hätte da auch eine Frage Wenn mein Mann jetzt Monat eins nimmt und dann zum Schluss nochmal einen muss ich dann zum Beispiel in Monat 1 arbeiten oder wird das am Ende abgezogen?
Monat 1 und 2 sind Mutterschutz! Da musst du nicht arbeiten. Der Mutterschutz wird aufs Elterngeld angerechnet. Nehmt ihr 14 Monate volles Elterngeld, bleiben für dich 10 Monate Elternzeit mit vollem Elterngeld (2 Monate Mutterschutz, 2 Monate Papa, 10 Monate du). Wie ihr euch das aufteilt, wer wann Elternzeit nimmt, ist dabei egal. Ihr solltet euch nur bewusst sein, dass ihr dann ab dem 1. Geburtstag des Kindes kein Elterngeld mehr bekommt und evtl arbeiten geht oder eben ohne Elterngeld zuhause bleibt.
Hallo, laut Gesetz muss man sich bei der Anmeldung der Elternzeit direkt für die ersten zwei Lebensjahre festlegen, also müsste dein Mann beide Monate spätestens sieben Wochen vor dem ET beantragen.
Falsch sieben wochen bevor die Elternzeit genommen wird wenn er nicht ab Geburt nimmt kann er es später melden
Den Antrag kann man aber einmal ändern lassen. Also falls ihr euch nochmal um entscheidet... ;)
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger - und Single
- Schwanger nach 3 Monate auf der Arbeit
- Ramzi Methode
- SSW 9 Fruchthöhle leer, SSW 10 man sieht etwas
- SSW 9 Fruchthöhle leer, SSW minimal etwas zu sehen
- Wer hat Ahnung von der Nub Theorie
- Unterschiedliche Aussagen zu Herzschlag, Größe... Sorgen
- Geschlecht erkennen in der 11ssw
- ISG, starke Schmerzen
- Niedriger Hcg Wert