Mitglied inaktiv
Hallo! Also ich bin gerade dabei den Elterngeldantrag schon mal soweit fertig zu machen. Jetzt habe ich eine Frage. ET hab ich für den 09.12.2007! Also muss ich ja beim Einkommen von Dezember 2006 - November 2007 angeben. Von Dezember 2006 - März 2007 habe ich noch vollzeit gearbeitet. Wird das mit angerechnet oder bringt mir das quasi gar nichts? LG und danke schon mal
Hallo Kristina! Das wird natürlich mit angerechnet. Das Einkommen der letzten 12 Monate wird zusammengerechnet, die Monate, in denen du nicht gearbeitet hast, werden mit 0.- Euro berechnet. Das ganze wird dann durch 12 geteilt, und von diesem Durchschnittseinkommen werden dann die 67% Elterngeld berechnet. Liebe Grüße, Tiziana
Falls du in Mutterschutz gehst und Mutterschaftsgeld bekommst, zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz, nicht vor dem ET! Also November 2006 - Oktober 2007. LG, Mari
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