matheamami
Hallo!
Ich bin total verunsichert was meinen Jahresurlaub angeht. Ich dachte immer, dass man den Urlaub nur anteilig bekommt und dabei der Mutterschutz als Beschäftigungszeit gilt. Steht ja so im Mutterschutzgesetzt. Bei mir ist der ET Anfang Oktober, mir steht also noch bis November der Urlaub zu (richtig so?). Nun sagt mir aber mein Frauenarzt, dass mir der GESAMTE Jahresurlaub (also auch noch Dez) zu steht. Auch eine Kollegin hat das behauptet und mein Mann sagte bei unserem ersten Kind wäre das auch so gewesen (ich kann mich leider nicht mehr erinnern ). Allerdings bekommen einige andere Schwangere die ich kenn nur anteilig. Na wie denn nun???
LG
Huhu
ich habe Mitte Oktober ET. Es ist so, dass dir Urlaub für die gesamte Zeit des Mutterschutzes zusteht - also bis 8 Wochen nach der Geburt. Da du im Oktober ET hast, wird der Muschu in jedem Fall bis Dezember gehen. Da der angebrochene Monat voll zählt, steht dir auch für den Dezember der volle Urlaub zu. also in dem Fall der gesamte Jahresurlaub. Ist bei mir auch so.
LG, Reamaus
Ja, so hab ich mir das auch gedacht. Nun muss ich nur noch wissen wo das steht. Also ich meine, dass auch der angebrochene Monat zählt. Bei mir ginge der Mutterschutz also bis zum 2. Dez (ET 7. Okt)? Ich brauch halt irgendwas schwarz auf weiß.
Hm... da hab ich ja das letzte mal zu viel Urlaub bekomm. Das Kind wurde nämlich im Juli geboren und ich hab trotzdem meinen vollen Jahresurlaub bekomm
Mh gute Frage. So viel ich weiß bekomme ich nur bis einschließlich Juni Urlaubsanspruch da ich ja im Juli in Mutterschutz gehe.
Also ich hab jetzt noch mal nach geforscht. Wenn ich das richtig verstanden hab steht einen Urlaub bis 8 Wochen nach der Geburt zu. Wenn man danach in Elternzeit geht steht dann einen ab da nichts mehr zu.
Huhu! Reamaus hat recht. Der gesamte Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit. Nur für VOLLE Monate, die man in Elternzeit ist, wird der Urlaub anteilig gekürzt. Hier unter Urlaubsanspruch: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Und hier: http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html LG
Urlaubsanspruch gilt auch für die 8 Wochen nach der Geburt. Also kompletter Mutterschutz, hab gestern noch mit nem Steuerberater gesprochen. Lg
Urlaubsanspruch gilt auch für die 8 Wochen nach der Geburt. Also kompletter Mutterschutz, hab gestern noch mit nem Steuerberater gesprochen. Lg
Dir steht der komplette Jahresurlaub zu, sobald dein Mutterschutz im Dezember endet!
Also vielen Dank für die schnellen Antworten, das hat mir echt geholfen :-) Bin jetzt weniger verwirrt... LG
Ich musste damals meinen Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen, weil ich ihn sonst nach der Elternzeit hätte oben drauf bekommen müssen. Jetzt habe ich die Stelle gewechselt und soll auch meinen Urlaub nehmen (muss aber nicht), bis auf zwei Tage (weil wir die im Dez. wegen Schließung nehmen müssen), aber die bekomme ich wahrscheinlich dann nach der Elternzeit wieder. ABER: Ob das gesetzlich so ist oder nur bei meinen AGs? Das weiß ich nicht.
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