Mitglied inaktiv
Hallo, hab ne Frage bezüglich der Bescheinigung für den Arbeitgeber. Mir wurde erzählt ich würde diese Bescheinigung nur bekommen wenn es mein Arbeitgeber verlangt. Und der müsse die Kosten dann übernehmen. Bei meiner ersten SS musste ich die aus eigener Tasche bezahlen und unaufgefordert dem damaligen AG bringen. Da dieser ja sonst nix auf der Hand hatte. Wäre interessant wie es bei euch so war/ist. LG
Also ich musste diese SS- Bescheinigung schon ganz früh meinem Chef abgeben. Die Kosten dafür ( 8€) musste er übernehmen. Er wollte die fürs Steuerbüro. Dein AG muss die SS allerdings auch dem Gewerbeaufsichtsamt melden!
Ich weiß ja nicht, ob man das dann vllt. später noch machen muss. Aber ich musste nur den Mutterpas kopieren, mit dem ET - mehr nicht...
bei mir damals musste ich auch nur den Mutterpass kopieren, das hatte gereicht wie es aber heute ist weiß ich nicht, meine Maus ist jetzt 5 geworden
mein ag wollte ne kopie vom mutterpass wegen dem et, und der war noch nichtmal eingetragen... wenn der arbeitgeber eine bescheinigung verlangt, dann muss er sie auch bezahlen! ist aber schon blöd wenn der ag sagt er will das schwarz auf weiß, aber er zahlt da nix für... was macht man da?!
Danke für eure Antworten. Wie gesagt ich kenne das so das ich es unaufgefordert hergeben musste damals bei meiner ersten SS. Mein damaliger FA hat mir die sofort ausgestellt und gemeint ich müsse die dann hergeben. Drum bin ich jetzt so verunsichert gewesen warum mir gesagt wurde er müsse das beantragen und dann die Kosten übernehmen. Naja an den 10€ solls nicht scheitern. LG
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. 3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
So stehts im Mutterschutzgesetz und so stimmts. Heisst, der Arbeitgeber muß die Bescheinigung zahlen. War bei mir auch problemlos.
Lg Stichelliese
Danke für deine Antwort. Dann weiß ich jetzt Bescheid. Ich denke das dürfte dann kein Problem sein das ich es auch bezahlt bekomme. Komisch das mir dann das damals mein FA nicht gesagt hat. Der hat mir das dann falsch erklärt damals. Naja egal. Diesmal bin ich schlauer. LG
Gern geschehen, habe das Mutterschutzgesetz "studiert", weil ich das auch für den Job gebraucht hab. Das trifft alles voll zu! Bin Altenpflegerin!
Lg
Musste die auch vorlegen und selbst bezahlen. Grüße Yvette
Das Ding hat 5 Euro gekostet, hab ich als Kopie meinem Chef gegeben, das Original der Personalabteilung. Auf meinem nächsten Gehaltszettel waren die 5 Euro erstattet.
So wars auch bei mir: Personalabteilung verlangte die Bestätigung, ich holte sie beim Arzt, zahle zunächst selber ca. 10€, jene wurden mir dann im nächsten Lohnlauf vom Arbeitgeber erstattet. Manchmal reicht es aber auch, wenn der Mutterpass kopiert wird (der Eintrag mit dem ET Termin). Hängt aber halt vom Arbeitgeber ab oder von der Laune der Dame in der jeweiligen Personalabteilung :)
Wundert mich grad alles ein bisschen bei uns (Tirol) hab ich garnix gezahlt hab die SS-Bestätigung gleich von meinem FA bekommen, egal ob ich sie gebraucht hätte oder nicht und gezahlt hab ich nix. Kann natürlich auch sein dass das an meinem FA liegt, immerhin macht der auch die NT-Messung und 3D-US kostenfrei. lg
lasse es deiner Hebamme ausstellen. dann kostet dichd a sgar nix. Hat sie bei mir auch gemacht
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