Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, habe mal eine Frage bezüglich der Familienversicherung. Unser Kind soll bei meiner Krankenkasse mitversichert sein. Mein Mann ist aber bei einer anderen Krankenkasse. Muss ich in diesem Antrag bei meiner Krankenkasse meinen Mann mitangeben, auch wenn er einer anderen angehört? Ich glaube schon. LG von Bieni82
hallo, ich weiß es auch nicht so richtig ber habe mal gehört das man dort da baby versichern muß der der meist verdienente ist... bei mir ist es auch blöd mein freund ist privtersichert da weiß ich es auch nich ob ich unser kind bei mir versichern kann.. lg
Nein, man kann das Kind versichern wo man möchte- die Krankenkasse sendet einen Erhebungsbogen zu, in dem man auch die Versicherungsverhältnis des Partners erragt werden. Wo dein Kind mitversichert ist hat nichts mit dem Einkommen zu tun.
Bei unverheirateten Paaren geht das Kind in die Versicherung der Mutter. Bei verheirateten Paaren geht das Kind in die Versicherung des Elternteils, der mehr verdient, WENN mindestens einer über 45000 Euro im Jahr verdient. Unter 45000 kann frei gewählt werden. Hierfür ist dann auch die Angabe der Versicherung des Partners notwendig. LG, cassie
Wozu wollen die denn das Einkommen von meinem Mann wissen? Das Kind ist doch dann über mich versichert? LG von Bieni82
Netto oder brutto?? Als meine Tochter geboren wurde, waren wir nämlich noch nicht verheiratet und sie wurde automatisch über mich mitversichert.Nicht, daß ich jetzt versäumt habe, irgendwas zu ändern, wo wir jetzt verheiratet sind.
ot
Wir haben unsere Kinder allesamt beim Vater privat versichern lassen - und zwar schon vor und auch nach der Hochzeit. Wir hätten unser 1. Kind wohl auch wahlweise bei mir (damals noch gesetzlich und unverheiratet) versichern können, wollten das aber nicht. Soweit ich weiß, spielt das (höhere) Einkommen aber sehr wohl eine Rolle - zumindest hat es das mal.
Bei verheirateten Paaren spielt das Einkommen dann eine Rolle wenn einer freiwillig bzw. privat versichert ist. Dann muß das Kind bei diesem Elternteil mitversichert werden. Deswegen will die KH im Erhebungsbogen auch das Gehalt vom Ehepartner angegeben haben. Wenn man da schummelt kann es schnell zu Versicherungsbetrug kommen und die KH kann Geld nachfordern. Winke und Gruß Kira
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