Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich habe mal eine Frage zum neuen Erziehungsgeld. Ich habe schon 2 Kinder und bin demnach seit Anfang 2003 in Erziehungsurlaub. Wenn unser dritter wurm geboren wird wären es dann gut 4 Jahre ohne Pause. Nach altem gesetz würde ich dann ja erstmal zumindest 6 Monate geld bekommen. Nach neuem gesetz kriegt man doch 2/3 vom letzten Gehalt, oder ??? Aber wie ist das, wenn man das letzte gehalt vor mehr als vier jahren bekommen hat ??? Pauschalbetrag ??? Pech gehabt, man kriegt nichts ??? Oder wie oder was ? bin verwirrt ?
meines Wissens bekommt man die 67% des letzten Gehaltes nur dann, wenn man bis vor der Geburt (bzw. dem Mutterschutz) gearbeitet hat. Mir geht das ähnlich, bekomme mein 2. Kind aber voraussichtlich noch 2006, so dass ich ohnehin noch unter die alte Erziehungsgeld-Regelung falle. Wahrscheinlich stehen wir uns damit aber sogar besser als mit dem Mindestbetrag des Elterngeldes, auf das dann wohl Anspruch besteht, wenn man vorher nicht gearbeitet hat (sog. "Hausfrauenregelung").
Danke ! Dachte es mir so ähnlich.
Du wirst auch als Hausfrau wenn man nicht gearbeitet hat , einen Sockelbetrag von 300€ bekommen und das ein Jahr lang.
ja, hab ich auch gehört. Minimum sind 300 Euro/Monat. Da hat sich zur alten Regelung zumindest nix verändert. Frage mich nur, wie die das berechnen, wenn man z.B. Ende Feb. arbeitslos geworden ist, dann ALG I und dann z.B. ab August wieder neuen Job. Hat jemand diesbezgl. ne Ahnung????
Es soll sogar einen Geschwisterbonus geben, wenn weniger als 2 J. dazwischen leigen. unter www.elterngeld.net kann man das nach lesen, oder unter de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld. lg simone