Elternforum Schwanger - wer noch?

Erziehungsgeld

Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe gerade den Erziehungsgeldantrag vorliegen und den Einkommenssteuerbescheid, ist es richtig, daß man bei der Summe der Bruttoeinkünfte vom Einkommenssteuerbescheid 2004 24% pauschal abziehen darf um auf den maßgebenden Betrag für das erziehungsgeld zu kommen? Und wenn man z.B ab dem 7. Monat dann noch über 16500 €/Jahr hat vom mehrbetrag 5,2% (wenn man 2 jahre 300 € nimmt) oder beim Budget ( wenn man 1 Jahr 450 € nimmt) 7,2% abgezogen kriegt vom vollen Satz, d.h wenn die Summe der Einkünfte 19000 € beträgt, ist die Diff. 2500 €davon 5,2% ( bei 300 €) sind 130€, geteilt durch 12 Monate wären 300 € abzgl. ca.11 €, also bekommt man z. B nur 289 € ab dem 7.Monat? Oder habe ich es doch nicht richtig kapiert?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, leider wird der prozentuale Mehrbetrag, also in deinem Falle die 130 € vom mtl Regelbetrag abgezogen, und nicht vom gesamten Jahr!!! also beträgt der mtl Auszahlungsbetrag nur noch 170 € (bei 300) hier ein Beispiel http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/erziehungsgeld_wochenthema.html im Erziehungsgeldantrag müßte auf der linken Seite auch ein solches Rechenbeispiel vorhanden sein. das mit den 24% welche pauschal vom Brutto abgezogen werden, habe ich auch so kapiert... hoffe ich konnte helfen viele Grüße