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Entwicklungsverzögerung=Behinderung?

Entwicklungsverzögerung=Behinderung?

Mitglied inaktiv

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Hallo, zählt eine Entwicklungsverzögerung (motorisch ca. 12 Monate zurück, sprachlich ca. 5 Monate) als Behinderung?! Mein Sohn ist 25 Monate alt. Würde mich über Infos freuen. Danke, Steffi


Mitglied inaktiv

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hallo ich bin therapeutin und meines wissens nach ist entwicklungsverzögerung nicht das gleiche wie entwicklungsstörung. man geht davon aus dass die entwicklungsverzögerung mit bestimmten therapien aufgeholt werden kann - vor allem wenn dein kind noch so klein ist. in diesem falle spricht man normalerweise nicht von behinderung, mehr von einschränkung. entwicklungsstörung ist eine behinderung im klassischen sinn, weil man davon ausgeht, dass das kind die fehlenden sachen nicht oder nur schwer aufholen kann. konnte ich dir damit ein wenig helfen?


Mitglied inaktiv

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Nein. Mein Sohn ist auch entwicklungsverzögert auf Grund seiner Frühgeburt. Es ist so definiert das er sich halt ab einem bestimmten Zeitpunkt weiterentwickelt hat aber noch nicht auf dem Stand gleichaltriger ist. Allerdings seh ich es so wenn sie einmal zurück waren müssen sie sich ja wesentlich schnell entwickeln wie die anderen Kids. Aber trotzdem kannst du mit der Diagnose einiges für dein Kind erreichen. z.B, Frühförderung, Kg oder Ergo und später einen Integrationsplatz im Kiga. Kannst mich ruhig fragen wenn du noch was wissen willst. Meiner ist jetzt 4 Jahre alt. LG Birgit