Elternforum Schwanger - wer noch?

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ayacem

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wie formuliert man am Besten einen Satz für den Arbeitgeber und seinem steuerberater das ich ein jahr in elternzeit gehen möchte. gehört in so einer formulierung sonst noch was wichtiges rein? könnt ihr mir da ein paar beispiele geben DANKE


beyondthemaze

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Antwort auf Beitrag von ayacem

Dass macht man doch eigentlich erst NACH der Geburt. Vorher hat das doch auch gar keine Rechtsverbindlichkeit. Gibt es dann vom AG kein Formblatt dafür? Sonst Einfach formlos.." Ich plane nach der Geburt meines Kindes ( voraussichtlich....) ein Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen"


-zuckerle-

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Antwort auf Beitrag von ayacem

Ja, schriftlich macht man das erst nach der Geburt. Schließlich kannst du ja jetzt noch gar keine konkreten Daten nennen, da du nicht weißt wann dein Kind tatsächlich auf die Welt kommt. Nach der Geburt reicht dann einfach ein Dreizeiler an den Arbeitgeber: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich vom ... bis ... Elternzeit in Anspruch nehme. Ab dem ... stehe ich wieder voll zur Verfügung. " Und fertig...