Elternforum Schwanger - wer noch?

Elternzeit vs Elterngeld

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Elternzeit vs Elterngeld

Babek1980

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Kurze Frage Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit richtig ? Wenn wir nur 12 Monate Elterngeld nehmen aber 24 bzw 36 Monate Elternzeit kann ich doch nach Ablauf des 12 monatlichen Elterngeldsbezuges auch mehr als 450 Euro in Teilzeit ( nicht mehr als 30 std pro Woche ) dazu verdienen richtig ? Wir wollten nämlich erst 24 Monate 1/2 Elterngeld beantragen würden aber wenn das mit der Teilzeit über 450 eur geht nur 12 Monate Elterngeld beantragen und dann in der restlichen Elternzeit (2. und 3. Jahr) stundenweise im alten Betrieb je nach Verfügbarkeit als Aushilfe arbeiten denn meine eigentliche Stelle muss nach der Elternzeit ja zu gleichen Bedingungen wieder bereit gestellt werden und wird durch die Teilzeitbeschäftigung ja nicht angegriffen Somit wäre ich dann flexibel und dazu noch 3 Jahre Kündigungs geschützt Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Babek1980

Ich hab das so gemacht, allerdings ist meine Tochter von Ende Mai und die Kita startete erst Mitte August,also.musste ich trotzdem kündigen um die Monate zu überbrücken und fange jetzt im September wieder regulär an.


Babek1980

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wieso kündigen ???? Dann doch lieber unbezahlt, weil Kündigung ja immer das schlechteste Szenario ist oder ? Das heißt du hast 12 Monate Elterngeld bekommen und warst komplett zu Hause und bist dann bis zum 36 Lebensmonat in teilzeit über 450 EUR wieder arbeiten gegangen habe ich das richtig verstanden ? Es ist alles so kompliziert sorry dass ich so doof nachhake


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Babek1980

Ja ich bin nach 12 Monaten Teilzeit arbeiten gegangen,mein Arbeitgeber hat mich aber nicht freigestellt für die 3 Monate, entweder hätte ich sofort am Geburtstag wieder gestartet,oder kündigen,ich bin aber beim gleichen AG geblieben und Stocke ab September wieder auf,das machen die bei uns gern mit den Müttern in der Hoffnung beim Wiedereinstieg schlechtere Bedingungen aushandeln zu können (ich arbeite in der Pflege,hatte eine Stelle ab 8 Uhr morgens,hab wenige Spätdienste gemacht und keine Rufbereitschaft,da mein Mann nachts arbeitet kann ich dann ja unmöglich raus wenn ein Patient Hilfe braucht-sie haben das aber eigentlich nicht so gern,eine Kollegin die mit mir schwanger war hat nur viel schlechtere Bedingungen angeboten bekommen und ist dann gegangen),ich hatte Glück,im Moment fehlt soviel Personal dass ich zu meinen Bedingungen wieder einsteigen,sogar noch besser


Felica

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Deswegen immer mindestens 2 Jahre EZ nehmen, dann kann man ohne Zustimmung des AG das 3te bei Bedarf dran hängen. Und sollte man nach einem Jahr wieder in TZ einsteigen wollen, kann man das entweder bei dem eigentlichen AG oder eben auch woanders. Ohne gleich beim haupt-Ag kündigen zu müssen.


Babek1980

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Antwort auf Beitrag von Felica

das ist alles so undurchsichtig und ich habe echt Angst dass ich gelinked werde, überlege mir sogar ein Beratungsgrespräch beim anwalt zu machen für 250 EUR , denn ich würde 3 Jahre nehmen zur Sicherheit weil dann meine Hauptstelle ja ruht und ich nicht gekündigt werden kann und anbieten nach 12 Monaten je nach Möglichkeiten bis 30 STd in der Woche zu kommen, wenn das ginge und meine Hauptstelle dadruch nicht beeinrtächtigt würde. Das habe ich noch nicht ganz kapiert ob das so klappen könnte :-)


Felica

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Antwort auf Beitrag von Babek1980

Dann nimm 2 oder 3 Jahre. Wie gesagt, bei 2 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung das 3te noch dran hängen wenn du möchtest. Du kannst aber nicht bei 3 Jahren auf 2 verkürzen wenn der AG nicht zustimmt. Davon ab, ich rate dir das hier durchzuwälzen: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b235a06e6fa9ece3d1a6effbc5a510ee/mutterschutzgesetz-data.pdf Erstes wegen Mutterschutz, zweites dann wegen Elternzeit und Elterngeld. https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Beide Broschüren sollten am besten zu deiner Bibel werden ab Beginn Kinderwunsch. Spätestens aber dann wenn es geklappt hat.


Babek1980

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Antwort auf Beitrag von Felica

ganz lieben Dank ich wurstel mich gleich durch


@ni

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Antwort auf Beitrag von Babek1980

Genau, man kann unabhängig voneinander Elternzeit und Elterngeld beantragen.


2o11

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Antwort auf Beitrag von Babek1980

Ich bin gerade noch bis 09.09. In elternzeit. Hatte 14 Monate elternzeit und nur 12 Monate elterngeld.