JennyHo
Hallo zusammen :) Ich bin mir nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist aber ich hab eine Frage zu den Bezügen während und nach der Schwangerschaft. Vielleicht kann mir ja jemand helfen :) Ich und mein Mann werden Ende 2017 für einige Jahre nach Amerika gehen, da mein Mann von seinem Arbeitgeber dorthin versetzt wird. Ich möchte diese Zeit nutzen, um in Elternzeit zu gehen und dort Nachwuchs zu bekommen. Wir werden weiterhin deutsch versichert und angestellt bleiben. MEINE FRAGE: Ist mein deutscher Arbeitgeber verpflichtet mir jegliche Bezüge zu zahlen, -7,) wenn ich mich in den Staaten aufhalte und keinen deutschen Wohnsitz mehr habe? Danke und liebe Grüße :)
Also das ist so speziell ich würde eher bei den Experten die Anwältin fragen
Warum sollte er? Du bist doch wohl freigestellt/beurlaubt oder ähnliches und in den Staaten ohne Arbeitserlaubnis bzw dein Mann kommt da für euren Unterhalt alleine auf? Und auf dem Elterngeldantrag musst du angeben ob du deinen Aufenthaltsort/gemeldet bis in Deutschland.
Arbeitnehmer, die von einer deutschen Firma auf begrenzte Zeit für eine Tätigkeit ins Ausland beordert werden, sind auch dort Elterngeld berechtigt. Soviel weiß ich sicher. Ob das auch gilt, dass DU Elterngeld bekommst, wenn dein Man dorthin versetzt wird, kann ich jedoch nicht sagen. Ich würde mich da vor Ort bei einer entsprechenden Stele genau informieren und beraten lassen, da das wirklich schon eine sehr spezielle Situation ist.
wir waren von der firma meines mannes aus drei jahre in ungarn. hatten aber, un das war vorgeschrieben, den erstwohnsitz in deutschland. daher hatte ich elterngeld. ohne wohnsitz wird das nicht gehen. wir haben auch doppelsteuerabkommen gehabt etc. aber ich würde es abklären. das sind erfahrungen hier aber keine fundierte rechtliche auskunft..
Mein Mann und ich werden über Deutschland angestellt bleiben und sogar nach deutschem Recht versichert sein. Dachte das meine Firma, da ich ja nur meine Elternzeit über weg bin dann trotzdem zu zahlen hat...
Mein Mann und ich werden über Deutschland angestellt bleiben und sogar nach deutschem Recht versichert sein. Dachte das meine Firma, da ich ja nur meine Elternzeit über weg bin dann trotzdem zu zahlen hat...
Elterngeld zahlt ja nicht Deine Firma. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müsstest Du von Deinem AG ins Ausland entsendet worden sein.
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