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Elternzeit - Recht auf Teilzeit. Wer kennt sich aus?

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Elternzeit - Recht auf Teilzeit. Wer kennt sich aus?

Toja27

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Hallo allerseits, ich bin gerade dabei die Elternzeit für mein 2. Kind (ET Ende September) zu planen. Ich würde gerne 1 Jahr voll zu Hause bleiben und wenn die Kleine dann 1 Jahr alt ist wieder langsam in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Aber wie genau ist das mit dem Recht auf Teilzeit in der Elternzeit? Ich weiß, dass ich ein Recht darauf habe, aber wie ist das im Detail? Darf auch ich alleine bestimmen, wie viele Stunden ich TZ arbeiten will, oder wie ich sie einteilen will (z. B. tageweise)? Wie viel darf da mein AG bestimmen? Und wie formuliere ich das dann im Elternzeitantrag? Beantrage ich dann EZ für 2 Jahre und sage z.B. "ich möchte ein Jahr voll zu Hause bleiben und ab dem xx.xx.2015 in Teilzeit (20 h / Monat) wieder die Arbeit aufnehmen". Und wer bestimmt, wie diese 20h aufgeteilt werden (z.B. jeden Tag 4h versus einen Tag 8h und dafür einen Tag gar nicht). Ich möchte da möglichst keine Fehler machen, da mein AG absolut familienunfreundlich ist und da jedes Schlupfloch suchen wird, um es mir schwer zu machen. Und wenn ich mich einmal auf TZ im zweiten Lebensjahr des Kindes festlege, dann kann ich auch nicht mehr zurück, oder? Wer kennt sich da gut aus?


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Toja27

ich kann dir nur zum teil helfen. aber guck doch mal im elternzeitheft vom bund nach, da sind kontaktdaten wo man sich hinwenden kann. du beantragst jetzt im idealfall zwei jahre. von teilzeit musst du noch nix sagen. ggf. freut sich dein arbeitgeber aber wenn er weiß das du ab dem zweiten jahr schon wieder zur verfügung stehst. das du wieder arbeiten möchtest, musst du erst sieben wochen vorher anmelden, auch den umfang bestimmst du. es gibt aber situationen wo der AG das ablehnen darf (ich meine das hängt von der mitarbeiterzahl des betriebes ab, da schau mal in das gesetz rein, steht da drin). die arbeitstage und aufteilung darfst du dir ganz sicher nicht aussuchen. wenn dein chef nett ist, darfst du das, aber einen rechtsanspruch hast du nicht. hier kannst du dir die broschüre kostenlos bestellen und da sind meine ich auch die anlaufstellen aufgelistet http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Da wäre ich aber vorsichtig. Wenn der Chef davon ausgeht, dass man 2 Jahre komplett zu Hause bleibt wird für den Zeitraum vielleicht eine Vertretung eingestellt und dann wären für eine Teilzeitstelle gar keine Stunden oder Arbeit da. Ich hab damals geschrieben, dass ein 2 Jahre Elternzeit nehme und ich das zweite Jahr Teilzeit arbeite. LG


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Lewanna

steht trotzdem so im gesetz. egal ob er wen hat oder nicht.


shade1983

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Antwort auf Beitrag von Toja27

Hey! Generell würde ich das bei so einem AG mit einem Anwalt abklären. Einfach zur Sicherheit. Ansonsten hat das Recht auf Teilzeit nicht unbedingt etwas mit der EZ zu tun. Ob du ein Recht auf Teilzeit WÄHREND der EZ hast, weiß ich nicht. Voraussetzungen: du bist mindestens 6 Monate angestellt und es sind mind. 15 AN im Betrieb beschäftigt, glaube ich. Du sollst angeben, wie du arbeiten möchtest. Der AG kann dann nur aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen. (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html, http://de.m.wikipedia.org/wiki/Teilzeit) Ich würde es, wie du schon vorschlägst, gleich mit in den EZ-"Antrag" rein schreiben. LG


shade1983

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Antwort auf Beitrag von shade1983

Edit: hab gerade nochmal nachgeguckt, du hast auf jeden Fall ein Recht auf Teilzeit während der EZ...