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Elternzeit/Elterngeld

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seineFrau2015

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Hallo alle zusammen, mein Mann und ich haben uns gerade über die Elternzeit unterhalten und wer wann nimmt. Ich würde die ersten 12 Lebensmonate zu Hause bleiben, also ein Jahr Elternzeit (ET 29.11. und Elternzeit dann bis 28.11.2017 So hab ich es mit unserer Personalabteilung "errechnet"). Mein Mann würde gern die ersten beiden Monate ab der Geburt (29.11.-29.01.) nehmen und dann noch vom 01.07.-31.07.. Das ist ja alles soweit kein Problem. Jetzt haben wir auf verschiedenen Seiten gelesen, dass uns insgesamt nur 14 Monate Elterngeldbezug zustehen. Wir kommen ja jetzt auf 15 Monate. Heißt das, dass mein Mann in dem einem Monat im Juli kein Anspruch auf Elterngeld hat? Gibt es da anderweitige finanzielle Unterstützung die man beantragen kann für den einen Monat? Ich finde das alles sehr verwirrend mit dem Elterngeld. Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten. VG und einen schönen Sonntag


sterntaler82

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Kurz und schmerzlos, nein gibt es nicht. Elternzeit muss man sich leider auch leisten können. Zudem kann er um Elterngeld zu erhalten nur lebendsmonate nehmen, er muss also immer an dem Datum im Monat anfangen wenn das Kind Geburtstag hat, also hat es am 5.11 Geburtstag immer nur am 5 des Monats beginnen.


Stef12

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Du hast Elterngeldanspruch für 12 Monate plus 2 Monate für den Partner. 3 ist einer zu viel. Vielleicht kann er sich für den 3. Monat ja Urlaub ansparen, sonst gibts kein Geld. Oder er nimmt einen Monat Elterngeld und 2 Monate Elterngeld Plus. Allerdings bekommt er dann nur die Hälfte Elterngeld. Unterm Strich bleibt es also gleich. Wenn dein Kind am 29.11. zur Welt kommt müssen die Monate immer am 29. Tag des Monats beginnen. Der 1.7. geht nicht, das müsste der 29.6. sein.


sue82

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Deinem Mann stehen in den ersten 14 Lebensmonaten eures Kindes nur 2 Partnermonate zu... kann auch wie vorher geschrieben nur Lebensmonate also z.B. vom 29. eines Monats bis zum 28. des nächsten Monats beantragen... Also eure Planung passt bis auf die Zeit im Juli, denn das wäre ja ein Monat zuviel... Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Richtig. Es gibt 14 Monate Elterngeld, wenn der Partner mindestens 2 Monate nimmt. Er kann sich mehr nehmen. Bis zu 3 Jahre steht jedem zu. Es gibt aber eben nur 14 Monate Geld. Oder man nimmt Elterngeld Plus. Dann gibts doppelt solange Geld aber monatlich nur die halbe Höhe. Und Elterngeld gibts auch nur für Lebensmonate. Wenn das Kind also am 28.11. geboren wird, wird Elterngeld nur vom 28. bis 27. Wenn er im Juli Elterngeld beziehen möchte, dann vom 28.6. bis 27.7. und auf einen der beiden ersten Monate verzichten. Oder du nimmst einen Monat weniger. Dann kann er 3 nehmen. LG


Mitglied inaktiv

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Nur der Form halber.... Dass dein Mann EZ nur in Lebensmonaten nehmen kann stimmt nur für die Zeiten in denen er EG beantragen will. So wie du es beschrieben hast würde er im Juli eh kein EG mehr bekommen und kann somit auch den Kalendermonat EZ nehmen. Genauso könntest du z.B. einen Tag länger (also inkl. erstem Geburtstag) EZ nehmen, bekommst aber für diesen einen Tag kein Geld. Andere Gelder stehen euch per se erst einmal nicht zu. Ihr habt gemeinsam 14 Lebensmonate und jeder muss mindestens zwei nehmen um EG zu bekommen. Je nach finanzieller Situation gibt es noch die folgenden Möglichkeiten: 1) Du nimmst nur 11 Monate EG und dein Mann 3. Das lohnt sich, wenn er deutlich mehr EG bekommt. Dann muss er im Juli aber den Lebensmonat EZ melden und nicht den Kalendermonat! 2) Einer von Euch nimmt EG Plus für zwei Monate im Tausch gegen einen vollen EG Monat. Hat finanziell keinen Vorteil gegenüber 1) führt nur zu einem Geldeingang für den einen Monat zuviel. LG Lilly


shade1983

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Huhu! Ich stimme meinen Vorrednerinnen im Prinzip zu. Wollt ihr jedoch noch weitere Monate EZ nehmen (ohne EG Anspruch, wie dann im Falle deines Mannes), kann der Zeitraum mE frei gewählt werden. Allerdings muss der AG hier zustimmen. LG


Mitglied inaktiv

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Huhu, Du schreibst, dass Du ein ganzes Jahr Elternzeit beantragen möchtest... nicht das Dir dann durch Missverständnisse mit dem AG finanzielle Schwierigkeiten entstehen. Bei einem Jahr Elternzeit fehlen Dir zwei Monate Geld! Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz! Vermutlich möchtest Du 10 Monate Elternzeit beantragen und 12 Monate Elterngeld..? Bzg. Elterngeld fehlen Dir übrigens noch mehr Monate... Die ersten beiden Lebensmonate werden ja immer der Mutter angerechnet. nimmt Dein Mann auch in dieser Zeit Elternzeit und Elterngeld, muss ab dem 1 Lebensjahr wieder geschufftet werden! Auf 15 Monate kommt ihr nicht! Ihr kommt max auf 14 Monate, wenn Du 12 nimmst und er Lebensmonat 13 und 14. Bleibt er gleich zu Beginn mit Daheim, werden es zeitlich nur 12 Monate... Hoffe es ist verständlich.


seineFrau2015

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Also laut Aussage unserer Personalabteilung und zwei meiner Kollegin die gerade erst in Elternzeit waren muss man trotzdem 12 Monate Elternzeit beantragen, da die 2 Monate Mutterschutz mit angerechnet werden. So wurde es mir gesagt und so hatten es auch meine Kolleginnen formuliert. Beim Elterngeld wird ja daß Mutterschutzgeld auch mit gezählt. Also kommen wir, wenn mein Mann den Juli mit nimmt, auf 15 Monate und würden einen Monat nichts bekommen. So les ich das bei den anderen raus und so hab ich es jetzt auch verstanden beim nochmaligen lesen im Internet.


Mitglied inaktiv

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Wenn bei deinem AG der Beginn Elternzeit gleich nach der Geburt beginnt, dann ist es zwar fachlich total falsch aber ja somit zeitlich in Deinem Sinne. Zur Erklärung, während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, während Mutterschutz nicht. Eine Auswirkung ist bspw., dass Du während des Mutterschutzes Urlaubsansprüche erwirbst, während der Elternzeit nicht. Daher ist eine Unterscheidung durchaus sinnvoll. Bzgl. Elterngeld, Du hast nicht verstanden. Aus Deiner Frage, geht dein Wille nicht deutlich hervor. Daher einfach nochmal lesen. Möchtet ihr, dass das Kind insgesamt 14 Lebensmonate zu Hause bleiben kann oder reichen Euch 12 Monate? Ihr habt Anspruch auf 14 x Geld! Wenn der Kindesvater seinen Teil aber im Lebensmonat 1-12 nimmt, könnt ihr nur den Zeitraum von einem Jahr überbrücken, nimmt er Lebensmonat 13 und 14, kommt ihr zeitlich gesehen, zwei Monate länger hin. Egal wie, Summe x die Euch zusteht bleibt gleich. Nur das bei gleichzeitigem Bezug von EG nur 2 x 65% in zwei Monaten reinkommen. Um das zu umgehen, kann der Mann Monat 1+2 nehmen, da die Mutter da ja volles Geld (Mutterschaftsgeld) erhält oder Monat 13+14, weil da Mama wieder arbeiten könnte. Sind nur Anregungen und Hinweise, was es zu beachten gibt.


Mitglied inaktiv

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Nachtrag: Die zwei Monate Mutterschutz werden beim Elterngeld angerechnet, nicht bei der Elternzeit!


Mitglied inaktiv

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http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html Nächster Punkt, warum Mutterschutz nicht = Elternzeit sein kann. Elternzeit muss 7 Wochen vorher beantragt werden. Spätestens eine Woche nach Geburt. Alle Formulare auf Elternzeit die mir in den letzten Jahren in die Hände gefallen sind, haben nur drei Kreuzmöglichkeiten bzgl. Beginn: Tag nach Beendigung Mutterschutz Bestimmter Tag (bei z.B.Adoption) Späterer Zeitpunkt (man darf EZ ja auch theoretisch vom 1-3 Lebensjahr nehmen) Wenn Dein AG und Du Euch über das Ende einig seid, ist es fürs Ergebnis ja wurscht. Es gibt aber AG's die würden erst mit einer Rückkehr des AN rechnen bei Lebensmonat 14 vom Kind, wenn ein Jahr Elternzeit beantragt wird! Da steht der AN dann dumm da und bekommt kein Geld.


Philo

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Hallo, Wenn Dein Mann 3 Monate Elternzeit nimmt, kannst Du 11 Monate nehmen. Die 14 Monate sind - so weit ich mich erinnere - individuell aufzuteilen. LG, Philo


Mitglied inaktiv

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Elterngeld. Elternzeit darf jeder 3 Jahre nehmen... ;) LG Lilly


luvi

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Hallo, Was ihr auch machen könntet, wenn er mehr Elterngeld bekommt, als du, dass du nur 11 Monate Elterngeld beantragst und er 3 Monate. So wäre der finanzielle Verlust geringer. Er muss Elterngeld allerdings für Lebensmonate beantragen. LG Luvi