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Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz...ich bin zu doof

hipp-brandhub
Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutz...ich bin zu doof

beyondthemaze

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Ihr Lieben, Obwohl ich schon das 3. Kind bekomme, Kennzeichen mich mit Elterngeld, Mutterschutz und dem Kram gar nicht aus ( ich war bisher Studentin,da gabs nur den Mindestsatz und fertig, Eltemzeit war finanziell nicht drin). Also, was ich weiß: Während des Mutterschutzes gibt es quasi das volle Gehalt weiter. Was ich nicht weiß: Ab wann gibt es denn Elterngeld? Ab Geburt und damit deckungsgleich ( zeitgleich, zusätzlich) zum Mutterschaftsgeld? Ab Ende Mutterschutzfrist und DANN für 12 bzw. 14 Monate? Ab wann zählt die Eternzeit? Ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist? Ich muss meiner Chefin demnächst meine Planungen durchgeben, da sie/ wir meine Rückkehr und damit verbundene Projekte lang vorab planen müssen. Über Hilfe für einen Dummie würde ich mich freuen. ggf. Wisst ihr auch, wo man das nachlesen kann? Lieben Dank!


Col12

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Antwort auf Beitrag von beyondthemaze

Elternzeit gilt ab Geburt und du kannst sie bis zu 3Jahren beantragen. Elterngeld gibts auch ab Geburt, aber wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast gibts für die 8 Wochen nach der Geburt nicht noch zusätzlich Elterngeld. Das entfällt dann. Also 12Monate Elterngeldanspruch bedeuten dann quasi eigentlich nur 10 Monate ausbezahlt. Wenn du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hättest (z.B. Bei Selbständigen) würdest du ab Geburt Elterngeld bekommen.


Hailie

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Antwort auf Beitrag von beyondthemaze

Ab wann gibt es denn Elterngeld? Nach der Geburt kann man es beantragen, dann wird es gezahlt, wenn das Mutterschaftsgeld vorbei ist. Ab Geburt und damit deckungsgleich ( zeitgleich, zusätzlich) zum Mutterschaftsgeld? Ab Ende Mutterschutzfrist und DANN für 12 bzw. 14 Monate? Nein nicht zeitgleich, das Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld angerechnet und somit bekommt man eigentlich nur 10 Monate (ausser man teilt es auf 2 Jahre) Elterngeld und das nach der Mutterschaftsgeldzeit. Ab wann zählt die Eternzeit? Ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist? Ab dem Tag der Geburt. Ist dein Kind z.b. am 03.03.2012 geboren und du reichst 1 Jahr Elternzeit ein, dann würde die Elternzeit bis zum 02.03.2013 gehen. Hoffe ich konnte etwas helfen