Mitglied inaktiv
Ich habe schon beim Arbeitgeber bescheid gegeben, bzw. meine Chefin hat an die Personalabteilung gemailt, das ich 3 Jahre zu Hause bleibe, wann mein Muschu beginnt etc. ...bedarf es einen schriftl. Antrag auf dem Postweg meinerseits, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehme? Ich habe bei unserem Sohn nicht gearbeitet...also alles neuland für mich!
ja auf jeden fall!!! sonst hast du keinen anspruch auf die elternzeit, du bekommst ja auch elterngeld in der zeit...also beim arbeitgeber kannst du dir bis maximal 7 tage nach der geburt deines kindes zeit lassen. einfach schriftlich beantragen.
Die letzten 10 Beiträge
- Das 2. mal schwanger und die familie interessiert es nicht .
- Outing Experten gesucht :)
- Auf der Suche nach schwangeren mamis :)
- Mutterrolle nicht annehmen
- Angst vor Baby Junge
- Tipps und Erfahrungen
- Sind diese Tests positiv
- Schwanger zwei Tage vor Periode
- Trauer über Wartezeit - trotz Schwangerschaft
- Innerliche Unruhe in der Frühschwangerschaft