Rose22
Hallo, Ich weiß nicht ob dass das richtige Forum ist aber ich weiß sonst nicht wo ich die Frage stellen soll! Mein Sohn wurde am 16.8.17 geboren in der 37+5 SSW. Et wäre der 1.9.17 gewesen! Nun möchte ich für Ihn zwei Jahre Elternzeit beantragen. Schreibe ich vom 16.8.17 bis zum 15.8.2019 möchte ich in Elternzeit gehen oder rechnet man ab dem 28 Oktober 2017 die Elternzeit wenn mein Mutterschutz endet? Also schreibe ich dann vom 28.10 bis zum 15.8.19? Zudem möchte ich ab dem zweiten Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten? Wäre das dann ab dem 16.8.18 offiziell damit es beim Elterngeld keine Einbußen gibt!? Vielen Dank für die Hilfe
Ich habe immer ab Geburt geschrieben. Mein AG hat es dann automatisch nach dem Mutterschutz eingetaktet. Ansonsten wende dich mal hier an Frau Bader. Die weiß bestens bescheid.
Du rechnest ab Geburt. Ein Jahr Elternzeit bedeutet, dass der erste Arbeitstag der erste Geburtstag Deines Kindes ist.
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