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Elterngeldfrage? welche Monate werden einbezogen?

Elterngeldfrage? welche Monate werden einbezogen?

ramoni91

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Hallo, ich habe am 9.7. ET. Ich habe es so verstanden, dass ich für den Antrag die Gehaltsabrechnungen von Juli 2015 bin Juni 2016 ist das richtig so? Weil im Juni bekomme ich ja schon Mutterschaftsgeld? Danke


Vineta84

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Hallo, ich hab es genauso verstanden wie du! Liebe Grüße


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Genau, 12 Monate VOR dem Mutterschutz


ramoni91

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

es steht aber immer 12 Monate vor der Geburt...mutterschutz beginnt ja schon 6 Wochen vorher...


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Es ist VOR dem Mutterschutz, wahrscheinlich irgendwo falsch formuliert. Wobei es ja auch Frauen gibt die den Mutterschutz vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen. Ich habe zB bis 2 Wochen vor der Geburt noch gearbeitet.


Planungsministerin

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Zur Berechnung des Elterngelds sind die letzten 12 Kalendermonate vor Geburt zu betrachten, nicht vor Mutterschutz. Zumal man im Mutterschutz sein gewohntes Gehalt bekommt - nur eben nicht komplett vom Arbeitgeber sondern einen Teil davon auch von der Krankenkasse.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Planungsministerin

Einreichen muss man aber die 12 vor Mutterschutz, wenn man Mutterschutz hat. http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/redaktionFamilienwegweiser/PDF-Anlagen/checkliste-elterngeldantrag,property=pdf,bereich=wegweiser,sprache=de,rwb=true.pdf LG Lilly


Planungsministerin

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Huch, dann hab ich das beim ersten Elterngeld falsch gemacht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Planungsministerin

Ich hab einfach 13 vor Geburt eingereicht das letzte Mal XD Sollen die halt schauen, was sie brauchen. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Dein Mutterschutz beginnt ja im Juni 2016, also brauchst Du vermutlich den Juni 2015 auch noch, denn 12 Monate vor Mutterschutz wäre dann Juni-Mai. Lieber einen zuviel einreichen als nachreichen zu müssen. LG Lilly


Bambi2000

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Antwort auf Beitrag von ramoni91

Ich habe erst letzte Woche meinen Elterngeldantrag abgegeben und einreichen musste ich die 12 Lohnzettel VORM Mutterschutz (Beginn Ende Januar 2016), einzureichen waren demzufolge Jan-Dez 2015. Ausserdem musste ich den Lohnzettel aus dem Geburtsmonat einreichen. Man bekommt zwar im Mutterschutz Geld, aber das ist nicht der normale Lohn, sondern ein Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Je nachdem wann genau dein Mutterschutz beginnt, musst du bis Mai 2016 einreichen. Der Mann wiederum reicht 12 Monate bis Monat vor Geburt des Kindes ein. Unser Sohn wurde im März geboren, der Papa reichte März 2015-Februar 2016 ein.