BabyNr3-Diana
Brauch dringend mal hilfe - glaube habe zu viel gelesen drüber und steigt gerade nicht durch. Kind geboren 19.03.2014 Mutter selbstständig - nimt keine elternzeit Vater wollte erst nicht und nun doch. Wenn z.b. morgen beim Arbeitsgeber einreicht das er Elternzeit nehmen möchte (die ins Elterngeld fallen) wäre 7 wochen vorher - der 09.08.2014 ab wann er gehen könnte - korrekt ? Wäre die einhaltung der 7Wochen die der AG informiert werden muss. Bis wann bekommt man dann Elterngeld - bis zum 12 Lebensmonat d.h. bis 19.03.2015 oder bis zum 14 Lebensmonat d.h. 19.05.2015 ?? 12 Lebensmonat wären es ja 8 Auszahlungsmonate 14 Lebensmonat wären es ja 10 Auszahlmonate eigentlich sind ja 12 Monate + 2 Partnermonate - aber es soll auch erst ab 09.08 beantragt werden d.h. die zeit vorher ist ja schon weg.
Bezugszeitraum beim Elterngeld Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Dabei kann ein Elternteil für höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Ein Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge, so genannte Partnermonate, haben die Eltern, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen wollen. Dabei muss sich, wenn die Partnermonate in Anspruch genommen werden möchten, das Erwerbseinkommen für mindestens zwei Monate mindern. Allerdings ist eine Teilzeitarbeit möglich, wenn die Arbeitszeit 30 Wochenstunden im durchschnitt nicht überschreitet. Hab ich eben gefunden also wenn das richtig jetzt verstanden hab Anspruch bi 14 Lebensmonat - max aber 12 Monate geld wenn ein elternteil nur zuhause bleibt !?!?!? d.h. Vater müsste wenn z.b. morgen - Elternzeit am 19.06.2014 eingericht + 7 Wochen = 09.08.2014 Elternzeit vom 09.08.2014 - 19.05.2015 (Geburt Kind = 19.03.2014) einreichen und würde auch die gesamte zeit Geld bekommen !?!?
Hallo, kann gerade leider nur kurz: an sich müsste stimmen was du geschrieben hast, allerdings gehen (nach meinen Informationen) nur ganze Monate beim Elterngeld d.h. Elterngeld erst ab 19.8 bis 18.5. lg sabrina
huhu danke dir .. stimmt hab eben mal den Antrag da muss man angeben von welchen Lebensmonat bis welchen - kein genaues Datum. d.h. kann es jetzt angeben um die 7 wochen einzubehalten und dann bis 18.05.15 gehen. supi .... stand echt auf dem schlauch ... aber ist auch ein hin und her und so viel zu beachten *ahhhhh*
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