Mitglied inaktiv
Hallo zusammen. Also meine Freundin macht gerade ihre Ausbildung und bekommst sie auch fertig.Jetzt hat sie gesagt das sie gehöhrt hat das man Elterngeld nur bekommt wenn man schon 4 jahren gearbeitet hat,sie hat allerdings erst 3 Jahre,weiß jemand wie das da aussieht oder ob das mit den vier Jahren gar net stimmt?Und bekommt sie dann noch zuzüglich Arbeitslosengeld,da ihr Vertrag ab August ausläuft?
Das stimmt nicht,also zumindest wäre mir das neu. Sie bekommt nach dem Vertrag ALG 1 und aus dem Gehalt der letzten 12 Monate berechnet das Elterngeld. Allerdings weiß ich nicht wie das in der Ausbildung genau ist. Aber die 300 Euro Mindesbetrag bekommt sie auf jeden Fall. LG Jessi mit Merle am Arm
Hallo Christian, das mit den 4 Jahren habe ich auch noch nie gehört, würde bei mir auch nicht zutreffen. Ich denke, dass ist nicht so. Man bekommt ja sogar Geld, wenn man gar nicht gearbeitet hat! (300 €) Mehr dazu steht in der Broschüre Elterngeld und Elternzeit. Auch eure Alg 1 -Problematik ist da erläutert, möchte aber jetzt nicht alles abtippen. Könnt ihr bestellen 01805 778090 (12 c / min.) oder publikationen@bundesregierung.de Die Broschüre an sich ist kostenlos. LG Emily
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