Mitglied inaktiv
Hallo, kennt sich jemand zufällig bei der Berechnung des Elterngeldes gut aus?? Und zwar folgendes: Ich war bis Anfang Juni 2007 in EU (für 3 Jahre). Jetzt muss ich bis Ende 10/2007 arbeiten (Brutto ca. 2.600 Euro/Monat. Wir haben noch ein 3 jähriges Kind. Kann mir evtl. jemand sagen, wie hoch dann vorraussichtlich das Elterngeld sein wird?? EU nehme nur ich! Danke Kathi
darf ich was fragen und zwar was arbeitest du ? 2600€sind ja ne menge
Hallo Schau mal hir nach.Da kannst du es dir ausrechnen lassen. Ich weiss aber nicht wie es ist wenn man aus dem EU kommt und keine 12 Monate Arbeit zusammen bekommt. Denke mal das event.die letzten Monate vor der letzten Entbindung mit dazu gezählt werden www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Aber vieleicht hilft es weiter. lg Nancy
wenn ich richtig rechne dann 661,89 + 68,90 ersatzrate = ca 730€
der letzten 12 monate. mit deinem brutto kann man nichts anfangen. es kommen sicher noch anteilig sonderzahlungen etc dazu. alles dann geteilt durch 12 und davon dann 67 prozent oder so. lg pitti
Hi Mäuslein, kannst Du mir erklären, wie Du genau die Summe errechnest PS: Ich arbeite in Lohnsteuerklasse 5 Kathi
wenn das geht. die rechnen vom netto,bei 5 bleibt ja kaum was über,damit schiest du dir ja selber ins knie. wie mäuslein das ausm brutto rechnet,weiß ich auch nicht.sie kannte ja deine steuerklasse gar nicht. lg pitti
das kann auch nach hinten losgehen: Mit der Wahl ihrer Steuerklasse können die Bezieher von Elterngeld die Höhe der Elterngeldzahlungen bewusst beeinflussen. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass die Elterngeldkassen hier nicht jede Kombination akzeptieren. Die Steuerklassenkombination IV für beide Partner gilt allerdings als legitim. Der Geschäftsverführer des Neuen Verband der Lohnsteuerhilfeverein, Uwe Rauhöft, erklärte, dass Eltern mit dieser Wahl auf jeden Fall auf der sicheren Seite stehen würden und dabei dennoch die Höhe der Auszahlung optimieren könnten. Eine weitere mögliche Kombination wäre auch noch die Kombination der Steuerklassen III und V. Allerdings wurden die Elterngeldkassen schon angewiesen, einen auf der Lohnsteuerkarte ersichtlichen Wechsel des betreuenden Elternteils in die günstigere Steuerklasse III zu prüfen. Falls dieser weniger verdienen sollte als der Partner, wird die Behörde den Wechsel als Rechtsmissbrauch einstufen und in Folge dessen wird das höhere Nettogehalt nicht berücksichtigt. Das Elterngeld, welches 67 Prozent des Nettoeinkommens beträgt, wird dann auf der Basis der alten Steuerklasse berechnet.
das weiß ich ja nicht.wenn der um etliches mehr verdient,fällt das ja auf.aber 4 sollte ist völlig in ordung ,das ist ja auch das ursprüngliche,was man erstmal nach der hochzeit hat, mit 5 stellt sie sich ja wesentlich schlechter. lg pitti