Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld / Hochzeit / Steuerklasse änderung

Elterngeld / Hochzeit / Steuerklasse änderung

Mitglied inaktiv

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Also wir haben (warscheinlich) noch vor, vor der Geburt unseres Sohnes zu heiraten (hatten es im sommer sowieso vor nun wird es eher) gehe am 25.12 in den Mutterschutz. Werde den antrag auf Elterngeld ja so 6 wochen vorher beantragen. Was ist wenn sich meine Steuerklasse dann danach noch ändert muss ich mich dann da nochmal melden? Weil sich ja auch mit ner änderung der Steuerklasse ja auch mein Netto Gehald ändern würde? Oder bleiben die bei dem Gehalt was ich dann die letztenmale ausgezahlt bekommen habe?


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Hallo, also den Antrag auf Elterngeld kannst Du erst stellen, wenn das Kind geboren ist! Dann zählt das Gehalt der letzten Monate vor der Geburt. Wenn sich die Steuerklasse vor der Geburt noch geändert hat, hast Du ja ein anderes Nettogehalt, das Du dann auch angeben musst. Aber wie gesagt: Schon vor der Geburt den Antrag stellen, geht gar nicht. Von daher hat sich Dein Problem wohl von alleine gelöst, oder? Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Hey.. also was den Elterngeldantrag angeht.. ich habe und werde es auch wieder so machen so ca 6-8 wochen vor Et den Antrag abgeben grff nach/vor der Geburt die Änderung einreichen.. + Soni17 hat einerseits recht.. vor der Geburt wird der Antrag nicht bearbeitet mann kann ihn aber schon vorher abgeben um das die alles Prüfen um das es nach der Geburt nicht alzu lange dauert mit der Bewilligung! So habe ich es gemacht 2007 und werde es auch nun in 2011 wieder machen°! Lg Britta


Mitglied inaktiv

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Wenn ihr beide in die 4 geht, ändert sich an sich garnichts. Es zählt eh das Gehalt von 2010(und die 1-2Monate danach).