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Elterngeld für das zweite Kind obwohl noch mit Kind Nummer 1 in Elternzeit!

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Elterngeld für das zweite Kind obwohl noch mit Kind Nummer 1 in Elternzeit!

fralauca

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Hallöschen, ich weiß nicht ob jemand Erahrung damit hat aber ich hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann. Zu mir ich habe am 01.11.2016 meinen Sohn zur Welt gebracht und habe zwei Jahre Elternzeit mit dem gesplittetem Elterngeld also auf Jahre genommen. Bin aber seit dem 15.03.2017 wieder auf Arbeit, natürlich nur 6 Stunden pro Woche. Nun meine Frage wenn ich nun während der Elternzeit mit Kind Nummer 2 schwanger werden würde, wie würde sich das für das Elterngeld für das zweite Kind verhalten? Es werden ja immer die letzten 12 Monate genommen um das Elterngeld zu berechnen. Und da ich bei meinem 6 Stundenjob in der Woche nur 300 Euro im Monat extra dazu verdiene, würde mein Elterngeld für das zweite Kind auf den Mindestsatz berechnet werden. Oder wird das nicht mit eingerechnet ? Ich hoffe ihr wisst was.Danke.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fralauca

Jep, dürfte eher Mindestsatz werden. das du dich in EZ befindest ist im übrigen für da EG völlig egal. Also für die Berechnung dessen. Maßgeblich für das neue EG ist nicht wie lange man in EZ ist bzw war für ein vorheriges Kind, sondern wie lange man für das ältere Kind EG bekommen hat Und da gilt, es werden längstens 12-14 Monate EG vom Kind1 ausgeklammert und durch vorherige Zeiten ersetzt. Da du "nur" 6 Std die Woche arbeitest - was eben sogar weniger ist wie das was der EG für TZ innerhalb der EZ empfiehlt - macht das den Kohl echt nicht fett. 67% von 300 € sind halt weit weniger wie 300 €, da man aber nicht weniger wie 300 € Mindestsatz bekommen kann, bekommst du diesen dann eben. Frage wäre auch, hast du das normale EG splitten lassen oder beziehst du EG Plus? Bei EG Plus könntest du 14 Monate ausklammern lassen bei erneuten Bezug, plus die Mutterschutzzeiten. Müsstest dir aber halt vor dem neuen Mutterschutz das restliche EG auszahlen lassen. Und die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es wenigstens volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Solltest du bereits schwanger sein oder sehr zeitnah, hättest du aktuell wenigstens noch nicht sehr viele Nullrunden bzw nur eben die 300 € welche mit einfließen sobald dein erstens Kind seinen ersten Geburtstag hat bzw im Falle von EG Plus eben 2 Monate später. Beispiel: Du bist jetzt bereits schwanger, Kind2 kommt im Mai18 Mutterschutz beginnt dann je nachdem wann im Mai ET eben im April, evtl auch Ende März. Je nachdem ob diese Zeiten mit einfließen hättest du dann etwa nur 1-3 Monate wo nur die 300 € gelten. Alles andere würde - wenn EG Plus und eben Ausklammerung, entsprechend ersetzt werden. Mit Geschwisterbonus usw bekämmst du dann IMO in etwa das gleiche EG wie bei Kind1. Beispiel2 Du wirst erst in 6 Monaten oder später schwanger. dann wird ein großer teil der zeit eben nur mit den 300 € gerechnet, entsprechend sinkt das neue EG. Im schlimmsten Falle wenn Kind2 erst nach dem 2ten Geburtstag von Kind1 geboren wird gibt es eben nur den Mindestsatz, plus Geschwisterbonus bis zum 3te Geburtstag von Kind1.


shade1983

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Antwort auf Beitrag von fralauca

Huhu! Vor allem dran denken, die “alte“ EZ zum Tag vor dem 1. Tag MuSchu beenden (ist erlaubt, da Sonderfall). Somit bist du in der MuSchu-Zeit ganz regulär Vollzeit beschäftigt, wenn du denn einen Vollzeitjob hattest. Sonst natürlich entsprechend deines Vertrages. D.h. normaler Urlaubsanspruch und Gehalt (Mutterschutzgeld + Rest AG) während des MuSchus. Manchmal bringt es noch was fürs EG, kommt auf den Einzelfall an. Bei mir zwar nicht, aber 14 Wochen volles Geld ist schon nett. LG