Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld & Elternzeit

Elterngeld & Elternzeit

Maddll123

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Ich breite gerade den Antrag für die Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor. Baby ist noch nicht geboren. ET ist in ca. 2 Wochen. Mein Mutterschutz geht bis zum 8.Mai. Also würde ich Elternzeitbeginn ab 9.5 eintragen o muss ich das Geburtsdatum des Kindes angeben?


Thero23

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Antwort auf Beitrag von Maddll123

An deiner Stelle würde ich ab Geburt beantragen. Das Geld wird dann dennoch erst nach dem Mutterschutz ausgezahlt aber so hast du einen nahtlosen Übergang und einen Kündigungsschutz. :) So haben wir es auch gemacht.


Desiderius

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Antwort auf Beitrag von Maddll123

Hey :) Als Beginn der Elternzeit musst du den ET eintragen. Der Mutterschutz wird schon als Elternzeit gerechnet. Sprich: wenn du am 15.03.21 entbindest, dann geht deine Elternzeit bis 14.03.22 (bei einem Jahr). Elterngeld ist unabhängig von der Elternzeit. Du kannst ja zB 3 Jahre Elternzeit beantragen, aber nur 2 Jahre Elterngeld beziehen. Die ersten 2 Wochen nach der Entbindung (= Mutterschutz) bekommst du noch Mutterschutzgeld. Und ab da an dann Elterngeld.


Traurig2020

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Antwort auf Beitrag von Maddll123

Hey, ich habe auch 'ab Geburt' angegeben. Die Mäuse können sich ja auch verspäten oder früher kommen. So in etwa hieß es in meinem Schreiben: "hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab der Geburt und nach Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum XX.XX.2021 eine erste Elternzeit beanspruchen werde. Eine zweite Elternzeit werde ich vom XX.XX.2022 bis zum XX.XX.2022 beanspruchen. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der XX.XX.2021. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrags schriftlich und stellen Sie mir eine Bescheinigung über die Zeiträume der Elternzeit aus. Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung." LG