Mitglied inaktiv
hi, hab mal 2 fragen 1.wenn ich nicht verheiratet bin und unter NO 2:ehegatte des antragstellers steht. bleibt es doch frei oder muss ich den kindsvater eintagen?? 2.unter no 4:kinder ,wenn ich noch keine kinder habe da trage ich doch mein neugeborenes ein oder??
Hallo, ja und ja. So würde ich das auch machen bzw. bei no. 4 hab ich das so gemacht. Nur dass ich verheiratet bin und no. 2 ausgefüllt habe. Aber da du keinen EHEgatten hast würde ich es leer lassen! LG Mausi
unter NR. 2: Ehegatte und so weiter Du hast keinen Ehegatten. Lebst du mit dem Kindsvater zusammen? Seit ihr ´ne eingetragene Lebensgemeinschaft? Dann JA. Ansonsten nichts eintragen. Und unter Nr. 4: Du hast noch keine weiteren Kinder. Oder hat das Baby noch Geschwister? Dann müssten die dort rein. Hat das Baby keine Geschwister, dann trägst du dort eigentlich nichts ein. Lieben Gruß
ja ich lebe mit dem kindsvater zusammen.bist du dir wirklich sicher ???
ja,unter 4 trägst du das neugeborene ein,denn es gibt ja sonst kein feld,wo das kind auftauchen sollte..und wegen vater,den trägst du auch bei 4.mit ein, wo steht...wenn sie eigene kinder, mit deren anderem elternteil sie nicht verheiratet sind und so weiter......bei 2 oben kommt nichts rein
Also wenn ihr offiziell zusammen seit. Ich meine damit laut Behörden. Dann muß der Kindsvater eingetragen werden.
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