Elternforum Schwanger - wer noch?

@dhana, nix mehr seit 04.09. SSW

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Mitglied inaktiv

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Hallo! Und sorry, daß ich mich erst heute wieder melde. Also: 1. Frage: Muß ich bei Bruttolohn das durchschnittliche Gehalt vom vergangenen ganzen Jahr (also z.B. 12x1500Euro) eintragen oder nur den Monateslohn (1500 Euro)? 2.Frage: Was muß ich unter "Werbungskosten" verstehen? Und: Mein Mann macht gerade seinen Meister und hat zusätzliche monatliche Ausgaben. Er ist zwar jetzt dann fertig, aber er hatte ja im ganzen Jahr die Ausgaben. Muß ich die irgendwo mit reinrechen, und wie? Ich befürchte fast, daß Du das auch nicht so detailliert weißt, aber ich dachte ich frage mal :-) Liebe Grüße und ich freue mich auf Deine Antwort! Anja


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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist es der Bruttojahreslohn (mit Urlaubs und Weihnachtsgeld) der eingegben werden muss. Werbungskosten sind normalerweise pauschal 1044 EUR (kann sich auch wieder geändert haben, ist aber glaub ich angegeben), wenn Dein Mann die Kosten für seine berufliche Weiterbildung von der Steuer als Werbungkosten absetzen kann und ihr über die Pauschale kommt kann auch das höhere angegben werden. (Lohnsteuerbescheid mal anschauen wenn ihr den schon habt) Steffi (die sich auch nicht sicher damit auskennt)